Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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3. Justi zwesen. 
Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April 1880 be- 
schlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich von 1912 S. 311 ff.), erfährt folgende Ergänzung: 
Auf Seite 361 ist zwischen Schönebeck (Elbe) und Schöneck (Westpr.) einzuschalten: 
  
  
  
  
  
1 · Gehört zum 
Für den Bezirk In dem betr. Kasse oder Behörde 
des Amtsgerichts Staate Landgericht dberlandes- 
  
Schöneck (Vogtl.)Sachsen Plauen # Dresden Kassenverwaltung des 
Amtsgerichts. 
  
  
  
  
4. Militärwesen.. 
Auf Ihren Bericht vom 23. März 1914 will Ich die anliegenden Anderungen der Deutschen Wehr- 
ordnung genehmigen. 
Achilleion, Korfu, den 31. März 1914. 
gez. Wilhelm. 
. ggz. Delbrück. 
An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern). 
— — — ——— — —— — ÔÒ 
Anderungen der Deutschen Wehrordnung!) 
aus Anlaß des Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 und des 
Gesetzes zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend 
Anderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888, vom 22. Juli 1913. 
— — — — 
82. 
Als Ziffer 6a ist einzufügen: 
„Ga. Der Reichskanzler kann die Geschäfte der Ersatzkommission und der verstärkten Ersatz- 
kommission in Ansehung von Militärpflichtigen, die in einem Schutzgebiet, in dem eine 
Schutztruppe nicht besteht, oder im Ausland leben, besonderen Kommissionen übertragen; 
solche Kommissionen werden auf seine Anordnung in dem Schutzgebiet am Amtssitz eines 
höheren Verwaltungsbeamten und im Ausland am Amsssitz eines Berufskonsuls oder, 
wo ein solcher nicht vorhanden ist, eines Gesandten des Reichs gebildet. 
In einem Schutzgebiet, in dem eine Schutztruppe nicht besteht, kann der Reichskanzler 
diesen Kommissionen auch die Befugnis der Oberersatzkommission und der verstärkten 
Oberersatzkommission übertragen.“ 
R.M.G. s 30, 9. 
— — — — — — 
9— + r— Beilage zu Nr. 32, für 1904 S. 85, für 1900 S. 110, für 11006 S. 1207, für 1910 S. 4, fur 
512 S. 328 und für 1913 S. 1236. 
42
	        
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