Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

— 447 — 
4. Zoll- und Steuerwesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend Rabatt bei Verzollungen oder Versteuerungen aus Niederlagen. 
— 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 2. August d.]Is. beschlossen: 
Wird wegen des Kriegszustandes aus Gründen der Sicherheit eine öffentliche 
Niederlage geräumt oder ein privates Zoll= oder Steuerlager aufgehoben, so ist bei 
Verzollungen oder Versteuerungen, die aus diesem Anlaß vorgenommen werden, den Ab- 
gabepflichtigen, sofern sie die Abgaben bar entrichten, ein Rabatt von 10 vom Hundert 
des Abgabebetrags zu gewähren. 
  
Berlin, den 2. August 1914. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kühn. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. 
- 76*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.