Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Du bettieben durch alle Postanstalten und Guchhandlungen. 
  
  
s 
XLII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. April 1915. Nr. 18. 
»- 2. Medizinal, and Beterinärwesen: Vollzug d " 
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1. Koufulatwesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul Rohland in Quito ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §5 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze 
besindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden 
2. Medizinal= und Veterinärwesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend den Vollzug der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer und die 
Trichinenschauer, 
Auf Grund des 5d22 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen: 
Die Landesregierungen können für die Dauer des gegenwärtigen Krieges Aus- 
nahmen von den Bestimmungen im § 9 der Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer 
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