Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Mecklenburg-Schwerin. 
— 278 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär= 
  
stimmten Stellen, 
anwärter und Inhaber 
des Anstellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
welchem Umsang sie 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Kastellan, 
Kassendiener, 
Vureaudiener 
Materialienvorarbeiter, 
Stationswarter, » 
SchafsttckundVahnstcigichamtcy 
Telegraphisten, 
Hhüterbodenvorarbeiter, 
dremser und Schmierer, 
ampipumpenwarter, 
Oruckergehilfen, 
Weichen= und Dilfsweichenwärter, 
Bahn= und Hilisbahnwarter, 
Statlionsnachtwachter. 
6 
9 
V2 
— 
9 
2 
2 
, 
  
12. Beim Statifstischen Amte. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Kalkulatoren, 
Bureandiener. 
13. Oberversicherungsamt. 
Bureaubeamte (mit Ausnahme der 
des Bureauvorstandes). 
1. Beim Ministerium (Finanzabteilung). 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*anztliiien, 
Kopisten. 
Unterbeamte. 
Kanzleidiener. 
2. Bei der Abteilung für Domänen und Forsten 
und im Bereiche der Verwaltung derselben. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
* Kanzlisten, 
Kopisten. 
Unterbeamte. 
Kanzleidiener, 
Kanzleibote, 
Amtslandreiter, 
Amtspolizeidiener, 
Amtspolizeidienergehilfen. 
Stelle 
zu drei Funfteln. 
abwechselnd. 
  
Finanzministerium 
IGroßberzogliches 
Departement. 
Departement. 
  
Militär- 
Großherzogliches Militär- 
I 
Valle koͤrpe 
rliche 
Nastiten vorltrder, 
I vu éç "nr 
usren gendes 
mnd Far- 
Purunser ν 
vermogen erforder- 
lich. 
III 
Körverliche Künigkeit 
und ausreichendes 
Seh,, Hör, und Far- 
benunterschetdunds 
vermögen eriorder- 
lich. 
III 
Volle körver 
lich 
Runigkeit esserder. 
lich. 
1 
Gutäfrige. Probezeit 
erkorderlich 
III 
1 
Die Eintragung in die 
Bewerbecuiste ist von 
einer vorgangigen 
bescich'genden hrr- 
matorischen Beschä 
tggung abhängig. 
ollurun im Reiten 
erforderlt 
l Veto-there Ruͤstia- 
Im ken erforderlich. 
 
	        
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