Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
daeransebe. 
Reichsamt des Innern. 
— ———————— 
Zu bettehen durch alle Postanlstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
I 
XIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1915. Nr. 42. 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Anordnungen Gesamtvergeicmmis der zur Anstellung von Militär= 
in der Belanmtmackung über zuckerbaltige Kutermineng anwärtern usw. verpflichteten Privateisenbahnen 395 
zh 
2 
. Zoll= und Steuerwesen: Charakterverleihung bei den 
Stationssontrolleuren 
2. Militärwesen: Anderung der Vergümugssäue fur Na- 
turalverpflegung während der Daner des Arieges 395 
1. Handels= und Gewerbewesen. 
Anordnungen 
zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915 
(Reichs-Gesetzbl. S. 614). 
Artikel 1. « 
Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, daß der Preis, den die Bezugsvereinigung für die 
ihr zu überlassenden zuckerhaltigen Futtermittel zahlt, die nachstehend angegebenen Grenzen nicht über- 
steigen darf: .. 
für 50 kg ohne Sack: 
für nasse Schnivel. 0,0.J° 
Trocpkenschnitzel. ... d,00- 
Zurtuirlnuhclnach dem Eiefeneichen beriabren . . , 0 
.. l,1o- 
frische Zuckerrüben 
getrocknete Zuckerrüben. . ... 10,00 = und 
Melasse für. das nilogrammprozent Zucker je O0),:6 , 
bestimme ich auf Grund des § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und * 12 der Bekanntmachung über 
zuckerhaltige Futtermittel vom’ 57 Scpenber 1915 (#ichs- Gesetzbl. S. 814) folgendes: 
§ 1. 
Bei Lieferung einschließlich Sack erhöht sich der Preis für je 50 kg um 50 7/. bei Rohzucker, 
swänit und Nachprodukt, um 1,#0.7¼ bei getrockneten Rüben und um 1,75./“ bei getrockneten 
Schniteln. 
——.- 
72
	        
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