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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
daeransebe.
Reichsamt des Innern.
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Zu bettehen durch alle Postanlstalten und Zuchhandlungen.
I
XIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1915. Nr. 42.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Anordnungen Gesamtvergeicmmis der zur Anstellung von Militär=
in der Belanmtmackung über zuckerbaltige Kutermineng anwärtern usw. verpflichteten Privateisenbahnen 395
zh
2
. Zoll= und Steuerwesen: Charakterverleihung bei den
Stationssontrolleuren
2. Militärwesen: Anderung der Vergümugssäue fur Na-
turalverpflegung während der Daner des Arieges 395
1. Handels= und Gewerbewesen.
Anordnungen
zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915
(Reichs-Gesetzbl. S. 614).
Artikel 1. «
Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, daß der Preis, den die Bezugsvereinigung für die
ihr zu überlassenden zuckerhaltigen Futtermittel zahlt, die nachstehend angegebenen Grenzen nicht über-
steigen darf: ..
für 50 kg ohne Sack:
für nasse Schnivel. 0,0.J°
Trocpkenschnitzel. ... d,00-
Zurtuirlnuhclnach dem Eiefeneichen beriabren . . , 0
.. l,1o-
frische Zuckerrüben
getrocknete Zuckerrüben. . ... 10,00 = und
Melasse für. das nilogrammprozent Zucker je O0),:6 ,
bestimme ich auf Grund des § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und * 12 der Bekanntmachung über
zuckerhaltige Futtermittel vom’ 57 Scpenber 1915 (#ichs- Gesetzbl. S. 814) folgendes:
§ 1.
Bei Lieferung einschließlich Sack erhöht sich der Preis für je 50 kg um 50 7/. bei Rohzucker,
swänit und Nachprodukt, um 1,#0.7¼ bei getrockneten Rüben und um 1,75./“ bei getrockneten
Schniteln.
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