Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

— 39 — 
Ventralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Neichsamt des Innern. 
Ju — durch alle Vostanstalten und HBuchhandlungen. 
XIIII. dehrgang. Verlin, Freitag, d den 12. Sebruar 1915. Nr. 6. 
  
  
Sahem r—— Vetanntmachung zur ausführung des 8 618 Abs. 1 der richweengsoche 
ite 39 
  
Versichernugswesen. 
Bekannutmachung. 
Der Bundesrat hat beschlossen, auf Grund des § 518 Abs. 1 der Reichsversich gsordnung 
mit Wirkung vom 1. Februar 1915 ab widerruflich anzuordnen, daß die Krankenkassen an 
1. die Kranken= und Sterbekasse des Breslauer kaufmännischen Vereins von 1834 (Ersatz- 
kasse) in Breslau und 
2. die Krankenkasse des Cölner Vereins weiblicher Angestellter (Ersatzkasse) in Cöln a. Rh. 
die bei ihnen für deren Mitglieder nach § 517 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung eingehenden 
Beitragsteile der Arbeitgeber zu vier Fünfteln abzuführen haben. 
Berlin, den 8. Februar 1915. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.