Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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stellung und des Verkriebs der aus den zugeteilten Mengen herzustellenden Seifen und Waschmittel 
den Weisungen des Kriegsausschusses Folge zu leisten. 
§ 2. 
Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie treten an die 
Stelle der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Verbot 
der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Olen und Fetten zu technischen Zwecken vom 
6. Januar 1916, vom 10. Januar 1916 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 10). 
Berlin, den 21. Juli 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Dr. Helfferich. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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