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Zentralblatt
Deutsche Reich.
Reichsamt des Innern.
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XIXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. September 1916. Nr. 43.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Aus 2. Finanzwesen: Anderungen der Bestimmungen zur
führungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz Regelung der Abrechnungen zwischen der HReichshrdt=
über die Feststellung von Kriegsschäden ig Reichs kasse und den Landeskassen
ebetetete ..... eite
8 Bestimmungen, betreffend den Reichskommissar für 3. Post= und Telegraphenwesen: Ausdehnung nes
Übergangswirtschat Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte
Berichtingggagagagaa n 299
1. Allgemeine Verm altungssachen.
Bekanntmachung,
betreffend Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung
von Kriegsschäden im Reichsgebiete. Vom 28. September 1916.
Auf Grund des § 14 des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete
vom 3. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 675) hat der Bundesrat die nachstehenden Ausführungsbestim-
mungen erlassen.
Berlin, den 28. September 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
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