Rechtshilfe.
Ermäßigung
der
Besitzsteuer.
Berechnung
der
Besitzsteuer.
Arlage
Steuer-
bescheid.
Muster 8.
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dem in Grundstücken bestehenden Vermögen anzuerkennen, wenn die Schulden und Lasten auf
den betreffenden Grundstücken ruhen. aAlf
() Zu dem nach § 11 Nr. II des Gesetzes steuerpflichtigen inländischen Grund= und Betriebs-
vermögen gehört außer dem im Gebiete des Deutschen Reichs liegenden Grund= und Gebäude-
besitz alles Vermögen, das gewidmet ist der Ausübung eines stehenden Gewerbes in einer inner-
halb des Reichsgebiets befindlichen Betriebsstätte (§ 3 Abs. 2 des Doppelsteuergesetzes).
· §52.
Die Besitzsteuerämter haben sich bei der Veranlagung der Besitzsteuer gegenseitig Rechts-
hilfe zu leisten. Das gilt insbesondere für die Ermittlung des Wertes des in auswärtigen Ver-
anlagungsbezirken befindlichen Grund= und Betriebsvermögens eines Steuerpflichtigen.
§ 63.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung der Besitzsteuer gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes ist
nach den Verhältnissen am Ende des Veranlagungszeitraums zu beurteilen.
§ 54.
() Nach Abschluß der Ermittlungen über den Vermögensstand des Steuerpflichtigen zu den
maßgebenden Zeitpunkten ist die Besitzsteuer zu berechnen und das Ergebnis der Veranlagung
in die Besitzsteuerliste einzutragen. . «
() Zum Grundvermögen (Spalte 3 der Besitzsteuerliste) sind zu rechnen alle im Inland
belegenen Grundstücke eines Steuerpflichtigen einschließlich der unter § 3 des Gesetzes fallenden
Berechtigungen, soweit sie nicht dem Betrieb eines Bergbaues oder eines Gewerbes dienen, mit
allem Zubehör. .
( Zum Betriebsvermögen (Spalte 4 der Besitzsteuerliste) gehört das gesamte, dem inlän-
dischen Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft, des Bergbaues oder eines Gewerbes dienende
Vermögen eines Steuerpflichtigen. Das dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft auf eigenen
selbstbewirtschafteten Grundstücken und zugepachteten Grundstücken dienende Vermögen ist jedoch
in Spalte 3, die dem Betriebe des Bergbaues oder eines Gewerbes dienenden Grundstücke und
unter § 3 des Gesetzes fallende Berechtigungen sind in Spalte 4 der Besitzsteuerliste nachzuweisen.
Der Betrieb der Gärtnerei gilt, je nachdem die Bodenbewirtschaftung überwiegt oder nicht, als
landwirtschaftlicher oder als gewerblicher Betrieb. " -
. (4) Alles sonstige Vermögen eines Steuerpflichtigen ist als Kapitalvermögen in Spalte 5
der Besitzsteuerliste aufzuführen.
(5) Zur Berechnung der Besitzsteuer dient die beigefügte Hilfstafel.
55.
(1) Dem Steuerpflichtigen ist ein Steuerbescheid nach Anleitung des Musters 3 zu erteilen.
Er hat zu enthalten
den Betrag der zu zahlenden Besitzsteuer,
die Berechnungsgrundlagen der angeforderten Steuer,
die Höhe des Endvermögens, dessen Feststellung für eine spätere Veranlagung zur
Besitzsteuer maßgebend ist, *r-
eine Belehrung über die zulässigen Rechtsmittel unter Angabe der Rechtsmittel-
kesten und Bezeichnung der Behörden, bei denen die Rechtsmittel einzu-
legen sind, »»
die Anweisung zur Entrichtung der Besitzsteuer in den gesetzlichen Teilbeträgen
innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfristen, « «»
einen Hinweis auf die Zulässigkeit der Vorauszahlung der späteren Teilbeträge,
die Bezeichnung der zur Empfangnahme der Zahlung zuständigen Kassenstelle. 1
(2) In dem Steuerbescheid ist anzugeben, in welchen Punkten bei der Feststellung des steuer-
baren Vermögens von der Besitzsteuererklärung abgewichen worden ist. Eine Begründung der
Abweichungen ist nicht erforderlich.