Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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2. Kon fula twesen. 
  
Von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Laurvig (Norwegen) ist der Kaufmann Einar Stensrud in 
Skien zum Konsularagenten bestellt worden. 
  
Dem Dragoman bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Jerusalem Dr. Ziemke ist auf Grund des 
§ 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die 
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
3. Handels= und Gewerbewesen. 
  
Bekanntmachung 
über Festsetzung eines Ubernahmehöchstpreises für Ausputzgerste. Vom 30. November 1916. 
Auf Grund des 8§ 7 der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 1108) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts 
vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: 
Der Übernahmepreis für Ausputzgerste darf 200 Mark für die Tonne nicht übersteigen. 
Berlin, den 30. November 1916. 
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. 
In Vertretung: von Braun. 
 
	        
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