Bentralblatt
für das
Deutsche Reic.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
In beztehen durch alle Postanstalten und DHuchhandlungen zum LTahrespveise von 8 A.
Einzelne Nummern werden mit 20 Df. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet.
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. März 1917. Nr. 9.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung
zur
Se
Vor- ,. —-
--.- ,-, -« 3. Handels= und Gewerbewesen: Ausführungsbestim-
2. hale og Wöoisand gomolgetb za nleihe- Fei mungen zur Verordnung über Labmägen von Kä bern
scheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe. 91
1. Konfulat wesen.
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Ronsulats in Varna beauftragten Konsul Grafen von Spee
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genofsen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Finan zwesen.
Bekanntmachung
über die Annahme von Kriegsanleihe-Zwischenscheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe.
Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, bei der Entrichtung der Kriegsabgabe außer den
Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen
Reichs (§J 32 des Kriegssteuergesetzes) auch die solche Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen
bis zu ihrer Ausreichung vertretenden, von der Reichsbank ausgestellten Zwischenscheine insoweit an
17