Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

— 95 — 
Ventralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
—— — 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen zum Jahrespreise von 8.. 
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. für jeden achtseleigen Druckbogen berechnet. 
  
  
  
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. März 1917. H Nr. 10. 
nhalt: 1. Zoll= und Steuerwesen: Verzeichnis der Annahme von Zwischenscheinen über Stücke der 
J halt 1. Jall. und für Zoll= und Steuersachen, sechsten Kriegsanleihe bei Entrichtung der Kriegs- 
ihrer Begirke und der ihrer Beaufsichiigung zuständigen abgabe u1srr. 1104 
Abgabenzweige usw. Seite 95 2. Militärwesen: Abänderung zu den Grundsägen für die 
- Besetzung der mitlleren, Kanzlei= und Unterbeamten- 
Festsetzung des Kurses, zu dem die auslosbaren vier- stellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär- 
undeinhalbprozemigen Schatzanweisungen der sechsten anwärtern u 5 
— 
Kriegsanleihe bei Entrichtung der Kriegsstener an 
. 108 
Jahlungs Statt angenommen werden 
4 105 
4. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Februar 1127272 106 
  
1. Zoll= und Steuerwesen. 
Die Übertragung der Reichsaufsicht in Besitzsteuerangelegenheiten — § 50 Abs. 1 des Besitz= 
steuergesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 524) — und in Kri gsst gelegenheiten — 
825 Abs. 2 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 561) in Verbindung 
mit § 50 Abs. 1 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 — auf die Reichsbevollmächtigten für 
Fölle und Steuern und die Neueinführung des Warenumsatzstempels (Gesetz über einen Waren- 
umsatzstempel vom 26. Juni 1916 — Reichs-Gesetzbl. S. 630 —) haben eine Reihe von Anderungen 
des Umfangs der den einzelnen Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und für die Erb- 
schaftssteuer sowie den Stationskontrolleuren zur Ausübung der Reichsaufsicht in Zoll= und Steuer- 
sachen zugewiesenen Bezirke erforderlich gemacht. 
Ein Verzeichnis der Reichsaufsichtsbeamten, ihrer Bezirke und der Abgabenzweige, deren 
Beaufsichtigung ihnen zugewiesen ist, wird deshalb nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats 
für Zoll und Stenerwesen nachstehend bekannt gegeben: 
18
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.