Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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3.  Justizwesen.

 

Die  im  Zentralblatt  1914  S.  174  veröffentlichte  Nachweisung  derjenigen  Behörden  und  Personen,
die  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen  Militärverwaltung  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens
  von  Offizieren  und  „von  Beamten  der  Militärverwaltung  sowie  der  Pensionen  dieser
Personen  nach  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebührnisse
der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung
berufen  sind,  den  Reichs=  (Militär.)  Fiskus  als  Drittschuldner  im  Sinne  der  §§  829  ff.  der  Zivilprozeßordnung
  zu  vertreten,  ist  wie  folgt  abgeändert  worden:

In  Ziffer  IV.  ist  das  Wort  „Feldzeugmeister“  durch  das  Wort  „Chef  des  Waffenund
  M  Amtes“,  und  in  Spalte  3,  Ziffer  1  sind  die  Worte  „Offiziere
  und  Beamten  der  Feldzeugmeisterei  mit  Ausnahme  des  Feldzeugmeisters"“
durch  die  Worte  „Offiziere  und  Beamten  des  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtes
  mit  Ausnahme  des  Chefs“  ersetzt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  S.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Verlin.