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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
« Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
— —
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XIV. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 17. August 1917.
Nr. 23.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vor-
2.
3.
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ahme von Zivilstandshandlungen; — Bestellung eines
konsularagenten . Seite 239
Bankwesen: Stams der deutschen Notenbanken Ende
i 1917
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242
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mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß-Lothrin
Bekanntmachung, betreffend die Postprotestaufträge
gen
ahlbar siinnd 260.
#oll- und Steuerwesen: Festsetzung des Zigarettenkon=
mngems fürdie Zeit vom 1. Julibis 81. Dezember 1917281
golizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
teichsgebiete 281
Fuli 1917. . . ..
ßost- und Telegraphenwesen: Faleckung jfür
Deutsche Reich vom 28. Juli 1977I#..
1. Konsulat wesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Sofia beschäftigten Vizekonsul Timann ist auf Grund des
81 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Von dem Kaiserlichen Konsulatsverweser in Kristiansand (Norwegen) ist der Rentner Gustav Schmidt
zum Konsularagenten in Mandal bestellt worden.
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