Bentralblatt *
Deutsche Reich.
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XIIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. August 1917. ê Nr. 25.
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächrigung zur Vorahme den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 2. Auguft
von Zivilstandshandlungen; — Crequatuxerteiluug 1917 286
Seite 285 I 3. Allgemeine Verwaltungssachen: Erscheinen des Haupr=
2. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung zur Sachverzeichnisses für die Jahrgänge 1867 bis 1916
des Reichs-Gesetzblatts 287
Zoll= und Stenerwesen: Ausführungsbestimmungen
zu den die Bestenerung des Güterverkehrs betreffenden
Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917 über die
Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 287
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Ansführung der Verordnung über den Verkehr mit
Zucker im Betriebsjahr 1916/177 266
Ausführungsbestimmung zur Verordming über %
i 7 26
kang und Seegras vom 6. Juni 191
1. Kon sulat wese n.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Santa Cruz (Bolivien) Otto Kenning ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt
worden, bürgerlich gültige Cheschlieungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze
beiiudlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
bemkunden.
Demt Großherzoglich Luxemburgischen Generalkonsul in Berlin, Jean George, ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
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