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2. Zoll= und Steuerwesen.
Berichtigung.
In Nr. 32 des Zentralblatts für das Deutsche Reich für 1918 sind folgende Berichtigungen
vorzumehmen:
1. Auf Seite 797 ist in Abschuitt VIII unter Nummer 1 die Zahl „179“ durch „192“ zu
ersetzen.
2. Auf Seite 800 ist ebendaselbst unter Nummer 16 die Zahl „184"“ durch „197“ zu
ersetzen.
Berlin, den 6. November 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Moesle.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober 1918 nachstehende Anderung der Anleitung
für die Zollabfertigung beschlossen:
Die Bestimmung im Teil II 18 der Anleitung für die Zollabfertigung erhält mit sofortiger
Wirksamkeit nachstehende Fassung:
„18. Eisenbahnfahrzeuge, die dem durchgehenden Personenverkehre dienen.
Die Eisenbahnfahrzeuge von Gesellschaften, die den durchgehenden Personenverkehr
mit dem Ausland betreiben, unterliegen bei ihrem Eintritt in das deutsche Zollgebiet
keiner Zollbehandlung, solange sie desem Verkehre dienen und sofern die nachstehenden
Bedingungen erfüllt werden.
Jede Gesellschaft, die auf die zollbegünstigte Behandlung ihrer Fahrzeuge Anspruch
macht, hat sich zu verpflichten, dem Reichs-Eisenbahnamt ein Verzeichnis ihrer in
Deutschland zur Verwendung kommenden Fahrzeuge einzureichen, aus dem für jedes
Fahrzeug Art, Nummer, Erbauungsort sowie Zeit und Ort einer etwa bereits erfolgten
Verzollung zu ersehen sind, ferner die im Laufe jedes Jahres vorgekommenen Anderungen
des Bestandes durch Zugang, Verkauf, Abrüstung oder endgültige Rückführung in das
Ausland spätestens bis zum 15. Januar des nächsten Jahres anzuzeigen und unter
Einreichung eines für das jeweilig beginnende Jahr maßgebenden neuen und vollständigen
Verzeichnisses im einzelnen zu erläutern, endlich für jede Zuwiderhandlung gegen diese
nsichtungen unter Ausschluß des Rechtswegs eine Vertragsstrafe von 1000 .K zu
zahlen.
Berlin, den 15. November 1918.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts.
Im Auftrage: Pinckernelle.
imi Lrumanns Veitag, Arrlin W. S. — Gedruckt bei Kulius Sittenseld in Berlin.