Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu
Familienname (bei Frauen Geburtsname):
Vornamen (Rufname zu unterstreichen):
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden
Vor= und Familien-(Geburts-) name
des (bzw. früheren) Ehegatten:
Des Vaters Vor= und Familienname:
Der Mutter Vor= und Geburtsname:
Ge- Tag: Ge- Gemeinde: Landgerichtsbezirk :
burts- Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat:
lag. Jahr: ort. Verwaltungsbezirk'):
MWohnort: ev. letzter Aufenthaltsort:
Stand (Beruf, Gewerbe)j: ev. Stand des Ehemanns:
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen“) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein ja — vgl. Rückseite:
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit):
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden:
am " durch wegen aauf Grund von zu
*) Kreis, Bejirksamt, Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk usw.
*d) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei
denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Datum:
Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung
nit Mebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen, Die Richtigkeit bescheinigt=
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i Forit- und Feldrügesachen. wegen Kuwiderhandlungen aegen Vorschriften