3. Medizinal- und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einlaß- und Untersuchungestellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen,
in dem Verzeichnis der Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 - Beilage zu
Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 -) hinzuzufügen:
unter lfd. Nr. 32a in Spalte 5:
"und zubereitetes Fleisch mit Ausnahme von Fett.“
Berlin, den 10. Januar 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dammann.
Zoll- und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt III Hillesheim im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy ist unter Übertragung
seiner Geschäfte auf das Zollamt II Prüm im gleichen Hauptamtsbezirke für die Dauer des Krieges
geschlossen worden.
Erteilt:
dem Zollamt I Dahme im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung
von Tabakbegleitscheinen I;
dem Zollamt I Tempelburg im Bezirke des Hauptzollamts Schivelbein die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über verpacktes inländisches Salz;
dem Zollamt I Wetzlar im Bezirke des Hauptzollamts Marburg a. d. Lahn die Befugnis zur
Erledigung von Begleitzetteln und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden
Zollbegleitscheingüter.
Königreich Bayern.
Der Steuerstelle Ludwigsstadt im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg ist die Befugnis zur
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von der Schiefertafelfabrik Gottfried Pensel & Sohn in
Ludwigsstadt im Veredelungsverkehr hergestellten Schiefertafeln erteilt worden.