Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Ventralblatt 
— Reich. 
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xX##h Jahrgans. Verlis, Freitag, den 12. Juli 1918. 1 Nr. 23. 
  
Inhalt: ee Ermachtioungen zur Aur rori 3. Schul= und Unterrichtswesen: Anersenmung von Reife- 
2. Weee Wr#aoltunnesathde# enerung det ve —i“—]“— —————23 
stimmungen über die Entschädlgung der infolge Kohlen- 
ig • u Arbeiter und Arbeiterinnen iriegs 4. Statistik: Veränderungsnachweis über Ortslöhne 221 
1. Kon sulat wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Damaskus Konsul Brode ist auf Grund des § 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet 
der Stadt Damaskus und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter 
deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Aleppo beauftragten Botschaftsdragoman 
Schönberg ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Ge- 
setzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- 
führung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und 
die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Haiffa Konsul Brode ist auf Grund des F 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6#. Februar 1875 für den Amts- 
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