Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 8 ℳ. 
XLVI. Jahrgang. 
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. 
  
  
Nr. 3. 
Inhalt: 1. Maß- und Gewichtswesen: Erweiterung der 
Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg 
2. Zoll- und Steuerwesen: Ansehung von Gemeinden als 
ein Ort im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über 
Seite 11 die Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs 12 
Berlin, Freitag, den 25. Januar 1918. 
  
  
1. Maß- und Gewichtswesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
für Gleichstrom 
wird die Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg folgendermaßen erweitert: 
für Wechsel- und Drehstrom 
bis 1000 V bis 24 000 V 
bis 600 A bis. 400 A. 
Charlottenburg, den 4. Januar 1918. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg.