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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 8 ℳ.
XLVI. Jahrgang.
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet.
Nr. 3.
Inhalt: 1. Maß- und Gewichtswesen: Erweiterung der
Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg
2. Zoll- und Steuerwesen: Ansehung von Gemeinden als
ein Ort im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über
Seite 11 die Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs 12
Berlin, Freitag, den 25. Januar 1918.
1. Maß- und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
für Gleichstrom
wird die Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg folgendermaßen erweitert:
für Wechsel- und Drehstrom
bis 1000 V bis 24 000 V
bis 600 A bis. 400 A.
Charlottenburg, den 4. Januar 1918.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.