Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Eingegangen d den – Muster 29e. 
Nr. der nberwachunguste (Ausführungsbestimmungen § 164b) 
(Amtsstempelabdruch 
Nachweisung 
„. das Geschäftsjahr 0 
der für den Zeitraum vom ten 19 bis ten 19 
bei de. in 
berechneten und bei der Hauptniederlassung de 
in 
nach Tarifnummer 10 des Reichsstempelgesetzes zu versteuernden Habenzinsen. 
Anleitung. 
1. Die Nachweisung ist der für die Zweigniederlassung örtlich zuständigen Steuerstelle in doppelter Ausfertigung mit 
der zu Grunde liegenden Zusammenstellung oder dem an deren Stelle tretenden Geschäftsbuch zur Prülfung und 
Bescheinigung vorzulegen. 
2. Die von der Steuerstelle nach Prüfung und Bescheinigung zurückgegebene Ausfertigung ist unverzüglich der Haupt- 
niederlassung des Geschäfts zur Berücksichtigung bei der zu erstattenden Anmeldung zu übersenden. 
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