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Wuster 4.
Steuerhebebezirk (K. B. §24)
Lagerbuch
Schaumweinfabrik des in.
Fruchtwein')
iber t n mwein aus ——
über fertigen unversteuerten Schaumwein aus Traubenwein-)
flür das Rechnungsjahr 19 .
Enthält Blätter, die mit einer an-
gesiegelten Schnur durchzogen sind. Geführt von
, den ten 19
(Siegel)
Anleitung zum Gebrauche.
4Wird in einer Fabrik Schaumwein aus Fruchtwein und solcher aus Tranbenwein hergestellt, so ist für jede Schaum-
weinart. ein besonderes Lagerbuch zu führen
. ist in drei Abteilungen zu jühren
##btellung 1. Zugang an fertigem znwersteuerten Schaumweit,
Abteilung 2. Abgang an versteuertem Schaumwein,
Abteilung 3. Abgang an unversteuertem Schaumwein.
4 In Zugang (Abtcilung 1) ist der Schaumwein sofort nach seiner Fertigstellung zu buchen, gleichviel ob er in die
Lagerräume für fertigen unversteuerten Schaumwein ausgenommen oder ob er ohne vorherige Lagerung versteuert
oder unter amtlicher Uberwachung ausgeführt
Schaumwein, der gemäß § 21 Abs. 1 der iü# prungsbeftimmungen in die Lagerräume zurüskgebracht wird,
ist alsbald nach der Einlagerung unter Begeichnung des Abfertigungopapiers erneut in Zugang zu
In Abgang (Abteilung 2, 3) ist der Schaumwein unmittelbar nach seiner Entnahme — bei Bruch sogleich nachdem
er bemerkt worden ist — zu buchen.
In Abteilung 3 ist in Spalte 4 die Art des Abganges (Ausfuhr unter amtlicher Überwachung, Bruch, steuer-
freie Kosiprobe durch den Fabrikbesitzer oder seine Angestellten, Zurücknahme in den Fabrikbetrieb bei Angabe des
Grundes der Zurücknahme, z. B. wegen Trübung) zu 9gezeichner,
Am Schlusse des Monats März ist das Lagerbuch durch Anfrechnung der Spalte 3 in allen drei Abteilungen ab-
zuschließen und durch Absetzung der Schlußfummen der Abteilungen 2 und 3 von der Schlußsumme der Abteilung 1
der Bestand k zu berechnen. Dieser Bestand ist in Abteilung 1 des Lagerbuchs für das nächste Rechnungsjahr vor-
zutragen. Das abgeschlossene Buch ist, nachdem die Richtigkeit der Ubertragung vom Oberkontrolleur in dem neuen
Lagerbuche bescheinigt worden ist, der Hebestelle einzureichen.
Bestandsaufnahmen innerhalb des Rechnungejahrs ist das Lagerbuch zwar in der Spalte 3 der drei
idms aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Lagerbuche selbst, sondern in der aufzunehmenden Verhandlung
in der im Abs. 1 bezeichneten Weise zu berechnen.
"n Nichtzuneeffendes ist zu durchstreichen.
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