Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

–  549

 

 

  
    

Muster  9.
(Ausführungsbestimmungen  §§  69,  65)
Hauptamtsbezirk
Steuerhebestelle
Vorbuch:
»  Abi.
Weinsteuerbuch  über  p  *  Bl.

ie  —

4—  —

L#

 

Anschreibungen  über  Bezug  usw.
(563  der  Ausführungsbestimmungen)
Blatt  Nr.

Anmeldung  von  Wein

Vernichtung“)
zur  Ungenießbarmachung")
Sicherung  der  Verwendung?).

Anleitung  zum  Gebrauche.
(Ziffer  1  bis  3  für  den  Anmelder,  Ziffer  4  und  5  für  die  Hebestelle.)

Spalte  4  bleibt  bei  Wein  in  Flaschen  unausgefüllt.
.  In  Spalte  5  ist  für  jede  Flaschengröße  eine  besondere  Unterspalte  zu  benutzen;  im  Kopfejeder  Unterspalte  istldie  durchschninliche

  Inhaltomenge  der  Flaschengröße  anzugeben.

In  Spalte  6  ist  die  Art  der  Vernichtung  des  Weines  oder  das  Vergällungsmittel  anzugeben.  Soll  von  der  Ungenießbarmachung

  des  Weines  abgesehen  werden,  weil  sein  Gehalt  an  Essigsäure  schon  dreißig  Gramm  im  Liter  oder  imehr
beträgt,  so  ist  dies  anzugeben.

.  In  Spalte  12  ist  das  Verfahren,  das  bei  der  Vernichtung,  Ungenießbarmachung  oder:  Sicherungvder[Verwendung  eingehalten

  worden  ist,  das  verwendete  Vergällungsmittel  sowie  der  Gehalt  an  Esigsäure  des  mit  Essig  ungenießbar
gemachten  Weines  anzugeben.

Jür  die  Berechnung  der  Menge  des  mit  dem  MWeine  zu  vermischenden  Kochsalzes.  kann  ein  Liter  Wein  als  ein  Kilogramm
  Eigengewicht  angenommen  werden.

")  Nichtzutreffendes  ist  zu  streichen.