Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 958 — 
  
Der ammeldenden Brauerei 
Name des 
Inhabers 
2 
Aus der Brauanzeige oder der 
Anmmelbumg zu übernehmen 
  
  
Der Eimmaischung 
Tag vor- nach- 
mittags mittags 
8 4 
  
Die Brauanzeige 
(Anmeldung) ist mit 
den Eintragungen 
im Sudbuch (Ab- 
findungsbuch) ver- 
glichen worden am 
6 
Bemerkungen über die 
Abgabe von Brauanzei- 
gen (Anmeldungen) an 
andere Aufsichtsbeamte 
zur Vergleichung, über 
Unstimmigleiten zwischen 
Brauanzeigen 
dungen) und 
Anmel- 
Sudbuch 
  
L findungsbuch) usw. 
7 
  
  
  
  
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