Seite des Nr. der
Inhatltt. Regierungs-Bekannt-
Blattes. Imachuna.
Handwerker — auswaͤrtigen, nicht im Großherzogthume seßhaften
ist nach K. 18 des Zunftgesetzes v. 15. May 1821 (S. 621 d.
Reg. Bl. v. J. 1821) ausnahmsweise nur in den das Getleth
des Staates, dem sie angehören, berührenden diesseitigen Grenz-
orten und auch da nur in so fern, als dieser benachbarte Staat
das Reciprokum beobachtet, zu arbeiten gestattet. Erneuerung
dieser Vorschrift (ogl. a. Reg Bl. v. J. 1829 S. 136 Nr. II) 118. II. A
Herzogin Ida, Hoheit, Gemahlin Sr. Hoheit, des Herzogs Carl
Bernhard. Nachricht von deren Entbindung mit der Prinzessin
Amalia Maria da Gloria Augusta . 75. —
Hof-Advokatur. Die Ertheilung derselben betr. 7. III.
J.
Jurisdiktions-Verhaältniß — gemischtes — zwischen dem
Kreisamte Neustadt und dem Gerichte Braunsdorf uͤber das Dorf
Otemannsdorf. Dessen Aufhebung 61. V.
Justiz-Beamtete und Aktuare in den diesseitigen Fuldaischen
Landestheilen sollen wegen Ausleihung von Geld und Erwerbung
von Schuldforderungen Anderer in den ihnen anvertrauten Amts-
bezirken den Beamteten der alten Lande gleich gehalten werden 116. V.
K.
Kinderspielsachen — giftige. — Dieef. Verboth 71-7383. J.
Kirchenbauwesen. Diesf. Vorschrift 67—569. J.
Koͤnig der Franzosen — Ludwig Philipp — Notificirung dessen
Thronbesteigung durch einen außerordentl. Gesandten . 105. —
Konditor-Waaren — giftige. — Diesf. Verboth . . 71—73. J.
Kostenansatz;z dieser soll unter jeder schriftlichen Eingabe in Rechts-
sachen und unter jedem Satze im rechtlichen Verfahren von den
Advokaten alsbald bemerkt werden . . . . 60. II.
Kostenverzeichnisse. S. Liquidationen.
Kunstwerke, gewidmet Sr. g Hoheit, dem Großherzoge.
S. Zusendungen.
Kurkosten der Physiker. S. ri
Ladungen der Aemter und Gainte sollen in allen Sachen, wo nicht
das Gesetz oder besondere Ruͤcksichten schriftliche dadunsen fordern,
muͤndlich erfolgen 64. I.
Ladungen der Untrrbehöiden in allen polizeylichen Untersuchungssa
chen und in Verwaltungsangelegenheiten sollen in der Regel
mündlich und nur ausnahmsweise schriftlich geschehen 69. III.