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Durchforschung, zeitweilige Visitation und selbst die Anknüpfung
von Handelsverbindungen sind nicht internationale Rechtstitel für
die Einverleibung staatenlosen Landes als Kolonie,') ebensowenig
die Entsendung von Missionaren, die heute ausschließlich kirchliche
Rechte haben. Eine speziell von englischen Schriftstellern
vertretene Theorie will in der Entdeckung einen Okkupationsgrund
sehen”) Die Entdeckung soll dem Entdecker einen title to
possession geben. Jedoch verlangt Phillimore°’) Zustimmung
oder Genehmigung des Staates, dem der Entdecker angehört. Auf
die Entdeckung, die den Titel, the right to occupy, gibt, muß
allerdings die Okkupationshandlung folgen, nach Dudley-Field
innerhalb 25 Jahren; denn die auf die Entdeckung eines
Territoriums gegründeten Rechte sind nur unvollkommene Rechte ;?)
es ist nur ein inchoate, an imperfect title gegeben. Die auf die
Entdeckung notwendigerweise folgenden Handlungen sind Use
and Settlement oder, mit anderen Worten, continuous use.) Dem
hält Adam?) entgegen, daß Use und Settlement privatrechtlichen
Besitz und privatrechtliche, wirtschaftliche Ausnutzung des Landes
bedeuten, nicht die Ausübung staatlicher Gewalt. Das ist ein
Vorwurf, den man dieser Theorie machen kann. Ferner kann man
ihr erwidern, daß sich die Staaten nicht danach gerichtet haben,
‘wenn auch der eine oder der andere, falls es sein Interesse erforderte,
diese Ansicht vertrat, so 1790 Spanien gegenüber England
wegen des Notkasundes.
Desgleichen muß jedenfalls für die Gegenwart das Postulat
Ahrens) zurückgewiesen werden, daß eine bloße Okkupation
ohne nachfolgende travail ou industrie nicht anerkannt werden
dürfe comme un titre de propri6te.
Puffendorf®) und Pothier®?) fordern in Anlehnung an die
private Okkupation ius in rem und ius in re oder, wie
ı) Lentner a.a. 0. S. 35.
) Twiss, Phillimore.
° 2.2.0. 8. 228.
*) Westlake a.a. 0. S. 259.
5) Twiss, Revue S. 562.
6) Phillimore a.a. O0. S.230 am Ende; etwas abweichend Twiss.
”) 2.2.0. S. 266.
)a.2.0.1 S. 127.
9, Zitiert nach Phillimore a, a, O. S. 228.