Full text: Der Friedensvertrag von Versailles

treffen und alle VBorichläge machen, bie zur Verhütung von Peinbfelig 
leiten und zur Bellegung bes Streites geeignet find. 
| Wrtitel 18. 
Alle Verträge oder Internationalen Vereinbarungen, die in Zulunft 
von einem YBundesmitglied geichlofien werden, find unverzüglich von Dem 
Sefretarint einzutragen und fo bald als möglich zu: veröffentlichen. 
Hein folcher Vertrag ift verbindlich, bevor die Eintragung erfolgt tft. 
Yrtifel 19. 
Die Verfammlung Tann von Zeit zu Zeit die Bundesmitglieder 
auffordern, Verträge, deren Anwendung nicht mehr in Frage Tommt, 
fowie internationale Verhältnifie, deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden 
gefährden Fönnte, einer Nachprüfung zu unterziehen. 
Artilel 20. 
Die Bundesmitglieder erfennen jeder für fein Teil an, daß die 
gegenwärtige Alte alle gegenfeitigen Verpflichfungen oder Verftändigungen 
aufhebt, die mit den in ihr enthaltenen Beftimmungen unvereinbar find; 
fie verpflichten fich feterlih, in Zulunft ‚Teine folchen Verträge mehr zu 
Schließen. 
Hat ein Mitglied vor feinem Eintritt in den Bund Verpflichtungen 
übernommen, die mit den Beltimmungen der Alte unvereinbar. find, 
fo muß es fofort das Erforderliche veranlaffen, um fi) von diefen Ber; 
pflichtungen zu befreien. 
Artifel 21. 
Snternationale Vereinbarungen, wie Schtedsgerichtsverträge und Ver: 
ftändigungen über beftimmte Gebiete, wie die MonroeDoltrin, die der 
Aufrechterhaltung des Friedens dienen, werben nicht als unvereinbar 
mit ben Beftimmungen der gegenwärtigen Alte betrachtet. 
| Artilel 22. | 
Auf die Kolonien und Gebiete, die infolge des Srieges aufgehört 
haben, unter der Souveränität der Staaten zu ftehen, die fie vorher be 
berichten, und die von Völkern bewohnt find, die noch nicht imftande 
find, fih unter den befonders fchwierigen Verhältniffen der modernen 
Melt felbft zu leiten, finden nachftehende Grundfäge Anwendung. Das 
Wohlergehen und die Entwidlung diefer Völker bilden eine heilige Auf- 
gabe der Zivilifätion, und es erfcheint zwedtmäßig, in diefe Alte Sicher: 
beiten für die Erfüllung dDiefer Aufgabe aufzunehmen. 
Der befte, Weg, bdiefen Grundfag praftifch zu verwirklichen, ift die 
et, ber Bormundichaft über diefe Völker an die fortgejchrittenen 
Stationen, die auf Grund ihrer Hilfsmittel, ihrer Erfahrung oder ihrer 
eographifchen Lage: am. beften imftande und bereit find, eine folche 
jerantwortung auf fich zu nehmen: diefe Bormundichaft hätten fie als 
Beauftragte bes Bundes und in deflen Namen zu führen. 
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