Full text : Der Friedensvertrag von Versailles

bis  zur  Verwaltungsgrenze  der  Bürgermeisterei  Merzig,  so  daß  die
Bürgermeisterei  Mettlach  mit  Ausnahme  der  Gemeinde  Britten  in
das  Gebiet  des  Saarbeckens  fällt.  Darauf  folgt  sie  den  nördlichen
Verwaltungsgrenzen  der  Bürgermeistereien  Merzig  und  Haustadt,  welche
dem  genannten  Gebiet  des  Saarbeckens  angegliedert  werden,  sodann
nacheinander  den  Verwaltungsgrenzen,  die  die  Kreise  Saarlouis,  Ottweiler
und  St.  Wendel  von  den  Kreisen  Merzig,  Trier  und  vom  Fürstentum
Birkenfeld  trennen,  bis  zu  einem  Punkte  etwa  500  Meter  nördlich  des
Dorfes  Furschweiler  (Gipfel  des  Metzelberges).  

     Im  Nordosten  und  im  Osten:  Von  diesem  oben  festgesetzten  Punkte
bis  zu  einem  Punkt  etwa  3½  Kilometer  ostnordöstlich  von  Sankt-Wendel
  eine  im  Gelände  festzulegende  Linie.  Sie  verläuft  östlich  von
Furschweiler,  westlich  von  Roschberg,  östlich  der  Höhen  418,  329  (südlich
von  Roschberg),  westlich  von  Leitersweiler,  nordöstlich  von  der  Höhe  464,
folgt  sodann  nach  Süden  der  Kammlinie  bis  zu  ihrem  Treffpunkt  mit
der  Verwaltungsgrenze  des  Kreises  Kusel.

      Von  da  nach  Süden  die  Grenze  des  Kreises  Kusel,  sodann  die
des  Kreises  Homburg  nach  Südsüdosten  bis  zu  einem  Punkte,  etwa
1000  Meter  westlich  von  Dunzweiler.

      Von  da  bis  zu  einem  Punkte  etwa  1  Kilometer  südlich  von  Hornbach
  eine  im  Gelände  festzulegende  Linie.  Sie  verläuft  über  die
Höhe  424  (etwa  1000  Meter  südöstlich  von  Dunzweiler)  über  die  Höhe  363
(Fuchsberg),  322  (südwestlich  von  Waldmohr),  darauf  östlich  von
Jägersburg  und  Erbach,  sodann,  Homburg  einschließend,  über  die
Höhen  361  (zirka  2½  Kilometer  ostnordöstlich  der  Stadt),  342  (etwa
2  Kilometer  südöstlich  der  Stadt),  357  (Schreinersberg),  356,  350  (etwa
1½  Kilometer  südöstlich  von  Schwarzenbach),  führt  dann  östlich  vom
Einöd,  südöstlich  der  Höhen  322  und  333,  etwa  2  Kilometer  östlich  von
Webenheim,  2  Kilometer  östlich  von  Mimbach,  umgeht  nach  Osten  den
Rücken,  auf  dem  die  Straße  Mimbach—Böckweiler  läuft,  so  daß  die
letztere  Straße  dem  Saargebiet  zufällt,  geht  unmittelbar  nördlich  der
etwa  2  Kilometer  nördlich  von  Altheim  gelegenen  Abzweigung  der  beiden
von  Böckweiler  und  von  Altheim  kommenden  Straßen,  sodann  über  Ringweilerhof,
  das  ausgeschlossen  bleibt,  und  die  Höhe  322,  die  eingeschlossen
wird,  und  erreicht  die  französische  Grenze  an  der  Biegung,  die  diese
etwa  1  Kilometer  südlich  von  Hornbach  macht.  (Siehe  die  Karte  1:  100  000,
die  diesem  Vertrag  unter  Nr.  2  beigelegt  ist.)

       Eine  Kommission  von  5  Mitgliedern,  von  denen  eins  durch  Frankreich,
  eins  durch  Deutschland  und  drei  durch  den  Rat  des  Völkerbundes
ernannt  werden,  welche  letzterer  Angehörige  anderer  Mächte  wählen
wird,  tritt  binnen  14  Tagen  nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Vertrages
zusammen,  um  an  Ort  und  Stelle  den  Verlauf  der  oben  beschriebenen
Grenzlinie  festzusetzen.

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