bis zur Verwaltungsgrenze der Bürgermeisterei Merzig, so daß die
Bürgermeisterei Mettlach mit Ausnahme der Gemeinde Britten in
das Gebiet des Saarbeckens fällt. Darauf folgt sie den nördlichen
Verwaltungsgrenzen der Bürgermeistereien Merzig und Haustadt, welche
dem genannten Gebiet des Saarbeckens angegliedert werden, sodann
nacheinander den Verwaltungsgrenzen, die die Kreise Saarlouis, Ottweiler
und St. Wendel von den Kreisen Merzig, Trier und vom Fürstentum
Birkenfeld trennen, bis zu einem Punkte etwa 500 Meter nördlich des
Dorfes Furschweiler (Gipfel des Metzelberges).
Im Nordosten und im Osten: Von diesem oben festgesetzten Punkte
bis zu einem Punkt etwa 3½ Kilometer ostnordöstlich von Sankt-Wendel
eine im Gelände festzulegende Linie. Sie verläuft östlich von
Furschweiler, westlich von Roschberg, östlich der Höhen 418, 329 (südlich
von Roschberg), westlich von Leitersweiler, nordöstlich von der Höhe 464,
folgt sodann nach Süden der Kammlinie bis zu ihrem Treffpunkt mit
der Verwaltungsgrenze des Kreises Kusel.
Von da nach Süden die Grenze des Kreises Kusel, sodann die
des Kreises Homburg nach Südsüdosten bis zu einem Punkte, etwa
1000 Meter westlich von Dunzweiler.
Von da bis zu einem Punkte etwa 1 Kilometer südlich von Hornbach
eine im Gelände festzulegende Linie. Sie verläuft über die
Höhe 424 (etwa 1000 Meter südöstlich von Dunzweiler) über die Höhe 363
(Fuchsberg), 322 (südwestlich von Waldmohr), darauf östlich von
Jägersburg und Erbach, sodann, Homburg einschließend, über die
Höhen 361 (zirka 2½ Kilometer ostnordöstlich der Stadt), 342 (etwa
2 Kilometer südöstlich der Stadt), 357 (Schreinersberg), 356, 350 (etwa
1½ Kilometer südöstlich von Schwarzenbach), führt dann östlich vom
Einöd, südöstlich der Höhen 322 und 333, etwa 2 Kilometer östlich von
Webenheim, 2 Kilometer östlich von Mimbach, umgeht nach Osten den
Rücken, auf dem die Straße Mimbach—Böckweiler läuft, so daß die
letztere Straße dem Saargebiet zufällt, geht unmittelbar nördlich der
etwa 2 Kilometer nördlich von Altheim gelegenen Abzweigung der beiden
von Böckweiler und von Altheim kommenden Straßen, sodann über Ringweilerhof,
das ausgeschlossen bleibt, und die Höhe 322, die eingeschlossen
wird, und erreicht die französische Grenze an der Biegung, die diese
etwa 1 Kilometer südlich von Hornbach macht. (Siehe die Karte 1: 100 000,
die diesem Vertrag unter Nr. 2 beigelegt ist.)
Eine Kommission von 5 Mitgliedern, von denen eins durch Frankreich,
eins durch Deutschland und drei durch den Rat des Völkerbundes
ernannt werden, welche letzterer Angehörige anderer Mächte wählen
wird, tritt binnen 14 Tagen nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages
zusammen, um an Ort und Stelle den Verlauf der oben beschriebenen
Grenzlinie festzusetzen.
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