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Hauptkriegscasse geleisteten Vorschüsse von
250,000 fl. und 150,000 fl. sind bei diesen
beiden Cassen definitiv in Ausgabe, bezieh-
ungsweise Einnahme zu verrechnen; bezüg-
lich des Vorschusses von 976,125 fl. 34 kr.
aus der Germersheimer Festungsbau-Dota-
tion an die Hauptkriegscasse findet
Ersatz zur Zeit nicht statt; für die Berich-
tigung der bei der Kriegscasse bestehenden
Zahlungsrückstände wird ein Credit von
421,113 fl. 18½ kr.
ein
eröffnet.
Artikel 2.
Für die Bestreitung der außerordent-
lichen Kosten, welche die gegenwärtigen po-“
litischen Verhältnisse durch Bereitschaftstell-
ung eines Theiles des Bundescontingents
veranlassen, wird ein Credit von dreil Mil-
lionen sechsmalhunderttausend Gulden er-
oͤffnet.
Artikel 3.
Für den Unterhalt der mobilisirten
Armeekorps und der in erhöhtem Stande
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in den Besatzungen bleibenden Truppen und
Depots wird ein Credit monatlich
400,000 fl. vorläufig für sechs Monate,
im Ganzen ein Credit von zwei Millionen
von
viermalhunderttausend Gulden eroͤffnet.
Artikel 1.
Zu diesem Behufe wird der Staats-
minister der Finanzen ermächtigt, ein auf
die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen
von sechs Millionen fünfmalhunderttausend
Gulden aufzunehmen.
Die zur Verzinsung und Tilgung des-
selben erforderlichen Summen werden vom
1. October 1855 an, wenn das ordentliche
Budget keine Mitltel dazu darbietet, durch
außerordentliche, von Finanzperiode zu Fi-
nanzperiode durch die jeweiligen Finanzge-
setze festzustellende Steuerbeischläge beschafft.
Zur Deckung der auf das Jahr 185½
fallenden Ratenzinse und der Anlehenokosten
wird auf das Jahr 185165 ein Steuer=
beischlag von drei Kreuzern von jedem Gul-
den der directen Steuern mit Ausnahme der
Wittwen= und Waisenfondsbeiträge, dann
der Einkommensteuer, insoferne das steuer-