57
pflichtige Einkommen den Betrag von tau-38
Hauses und des Aeußern, der Finanzen und
send Gulden nicht übersteigt, erhoben. der Kriegsminister sind mit dem Vollzuge
Artikel 5.
des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt.
Die Staatsminister des königlichen
Gegeben München, den 22. Februar 1855.
Marx.
frhr.v. . Pordien. v. Aschenbrenner. v. Mungelmann. v. #ödr. v. wehl. Grafv. Meigeroberg.
Nach dem Besehle Seiner Majestät des Königs:
der Generalsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kobell.
[—