Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

München. Staatsanlehen. 
München, k. Haupt- und Refidenzstadt. Sta- 
tutarrechte derselben. Siehe „Gesetzeinführung“ 
Münzkartel. Siehe „Zoll= und Handelsver- 
hältnisse.“ 
S. 
Schuld forderung. Slehe „Civilgesetzgebung.“ 
Staatsanlehen. Gesetz, den Vollzug der 
Schlußbestimmung in Art. 1 des Gesetzes 
üÜber die Aufnahme des II. freiwilligen Sub- 
seriptions-Anlehens vom 23. December 1849, 
dann des Art. 4 des Gesetzes über das 111I. 
Subscriptions-Anlehen vom 22. Mai 1850 
betr. S. 73—78. 
Inhalt: Art. 1. Baare Vergütung oder 
Umschreibung auf Staatsschuldscheine desje- 
nigen Theiles des freiwilligen II. Subscriptions= 
Anlehens aus dem Gesetze vom 23. Decem- 
ber 1849, welcher bis Ende des Jahres 
185 ½8 nicht aus den eingehenden Grund= 
renten-Ablösungsbeträgen des Staates getilgt 
werden kann. Ermächtigung der Staats- 
Schuldentil ssion, die zur Baar- 
vergütung erforderlichen Beräge durch Auf- 
nahme neuer Anlehen zu beschaffen. S. 75. 
— Att. 2. Gleiche Bebandlung des III. frei- 
willigen Sübseriptions= Anlebens und Eimäch= 
tigung der Staateschuld s: C « 
S. 75—76. Art. 3. Vorscherung der 
Schuld und Annahme an Zahlungsstatt. S. 76. 
—. Art. 4. Heimbezaohlung durch Perlorsng. 
S. 76. — Art. 5. Verwendung des veifüg- 
baren Restes des Anlehens vom 23. De- 
cember 18409 zur theilweisen Aufräumung des 
noch - Restes dieser Schuld. S. 77 
—–78 
Theuerungszulagen. Soll- 2c. 
T. 
Theuerungs zulagen. Siehe „Unterstütz 
ungen.“ 
U. 
Unterstützungen. Gesetz, die Aufbringung 
der Mittel zur Bewilligung von momentanen 
Unterstützungen für die gering besoldeten Be- 
diensteten betr. S. 9— 12. 
Inhalt: Ermächtigung zur Realisirung 
von 500,000 fl. aus dem durch das Finanz- 
gesetz vom 25. Juli 1850 s. 16 lit. f. ge- 
nehmigten Anlehenscredite per 5,000,000 fl. 
S. 9—17. 
Z. 
Jell= und Handels-Verhältnisse. Kö- 
nigliche Declaratlon, die Zoll= und Handels- 
Verhältnisse betr. S. 1 —8. 
Inhalt: l. Mutheilung der publicirten 
Verordnungen über Zoll= und Tarisegegen- 
stände, sowie der mit auswärtigen Staaten 
abgeschlossenen Verträge in Grenz-, Schiff- 
fahrte= Joll= und Handels-Angelegenheiten an 
die Kammern und die hicrauf erfolgte Aner- 
kennung bezüglich der ihren verfassungamäßi- 
gen Wirkungskreis berührenden Gegenstände 
durch Gesammtbeschluß. S. 3— 5. 
II. Genehmigung der Gesammtbeschlöse 
der Kammern in Ansehung der die Jollver: 
bältnisse für die Zukunft und die Durchführ- 
ung des mit dem Kaisecthume Oesterreich ver- 
einbarten Joll= und Münzkartels betreffenden 
PRostulate. S. 5—8.