München. Staatsanlehen.
München, k. Haupt- und Refidenzstadt. Sta-
tutarrechte derselben. Siehe „Gesetzeinführung“
Münzkartel. Siehe „Zoll= und Handelsver-
hältnisse.“
S.
Schuld forderung. Slehe „Civilgesetzgebung.“
Staatsanlehen. Gesetz, den Vollzug der
Schlußbestimmung in Art. 1 des Gesetzes
üÜber die Aufnahme des II. freiwilligen Sub-
seriptions-Anlehens vom 23. December 1849,
dann des Art. 4 des Gesetzes über das 111I.
Subscriptions-Anlehen vom 22. Mai 1850
betr. S. 73—78.
Inhalt: Art. 1. Baare Vergütung oder
Umschreibung auf Staatsschuldscheine desje-
nigen Theiles des freiwilligen II. Subscriptions=
Anlehens aus dem Gesetze vom 23. Decem-
ber 1849, welcher bis Ende des Jahres
185 ½8 nicht aus den eingehenden Grund=
renten-Ablösungsbeträgen des Staates getilgt
werden kann. Ermächtigung der Staats-
Schuldentil ssion, die zur Baar-
vergütung erforderlichen Beräge durch Auf-
nahme neuer Anlehen zu beschaffen. S. 75.
— Att. 2. Gleiche Bebandlung des III. frei-
willigen Sübseriptions= Anlebens und Eimäch=
tigung der Staateschuld s: C «
S. 75—76. Art. 3. Vorscherung der
Schuld und Annahme an Zahlungsstatt. S. 76.
—. Art. 4. Heimbezaohlung durch Perlorsng.
S. 76. — Art. 5. Verwendung des veifüg-
baren Restes des Anlehens vom 23. De-
cember 18409 zur theilweisen Aufräumung des
noch - Restes dieser Schuld. S. 77
—–78
Theuerungszulagen. Soll- 2c.
T.
Theuerungs zulagen. Siehe „Unterstütz
ungen.“
U.
Unterstützungen. Gesetz, die Aufbringung
der Mittel zur Bewilligung von momentanen
Unterstützungen für die gering besoldeten Be-
diensteten betr. S. 9— 12.
Inhalt: Ermächtigung zur Realisirung
von 500,000 fl. aus dem durch das Finanz-
gesetz vom 25. Juli 1850 s. 16 lit. f. ge-
nehmigten Anlehenscredite per 5,000,000 fl.
S. 9—17.
Z.
Jell= und Handels-Verhältnisse. Kö-
nigliche Declaratlon, die Zoll= und Handels-
Verhältnisse betr. S. 1 —8.
Inhalt: l. Mutheilung der publicirten
Verordnungen über Zoll= und Tarisegegen-
stände, sowie der mit auswärtigen Staaten
abgeschlossenen Verträge in Grenz-, Schiff-
fahrte= Joll= und Handels-Angelegenheiten an
die Kammern und die hicrauf erfolgte Aner-
kennung bezüglich der ihren verfassungamäßi-
gen Wirkungskreis berührenden Gegenstände
durch Gesammtbeschluß. S. 3— 5.
II. Genehmigung der Gesammtbeschlöse
der Kammern in Ansehung der die Jollver:
bältnisse für die Zukunft und die Durchführ-
ung des mit dem Kaisecthume Oesterreich ver-
einbarten Joll= und Münzkartels betreffenden
PRostulate. S. 5—8.