Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

München. Staatsanlehen. 
München, k. Haupt- und Refidenzstadt. Sta- 
tutarrechte derselben. Siehe „Gesetzeinführung“ 
Münzkartel. Siehe „Zoll= und Handelsver- 
hältnisse.“ 
S. 
Schuld forderung. Slehe „Civilgesetzgebung.“ 
Staatsanlehen. Gesetz, den Vollzug der 
Schlußbestimmung in Art. 1 des Gesetzes 
üÜber die Aufnahme des II. freiwilligen Sub- 
seriptions-Anlehens vom 23. December 1849, 
dann des Art. 4 des Gesetzes über das 111I. 
Subscriptions-Anlehen vom 22. Mai 1850 
betr. S. 73—78. 
Inhalt: Art. 1. Baare Vergütung oder 
Umschreibung auf Staatsschuldscheine desje- 
nigen Theiles des freiwilligen II. Subscriptions= 
Anlehens aus dem Gesetze vom 23. Decem- 
ber 1849, welcher bis Ende des Jahres 
185 ½8 nicht aus den eingehenden Grund= 
renten-Ablösungsbeträgen des Staates getilgt 
werden kann. Ermächtigung der Staats- 
Schuldentil ssion, die zur Baar- 
vergütung erforderlichen Beräge durch Auf- 
nahme neuer Anlehen zu beschaffen. S. 75. 
— Att. 2. Gleiche Bebandlung des III. frei- 
willigen Sübseriptions= Anlebens und Eimäch= 
tigung der Staateschuld s: C « 
S. 75—76. Art. 3. Vorscherung der 
Schuld und Annahme an Zahlungsstatt. S. 76. 
—. Art. 4. Heimbezaohlung durch Perlorsng. 
S. 76. — Art. 5. Verwendung des veifüg- 
baren Restes des Anlehens vom 23. De- 
cember 18409 zur theilweisen Aufräumung des 
noch - Restes dieser Schuld. S. 77 
—–78 
Theuerungszulagen. Soll- 2c. 
T. 
Theuerungs zulagen. Siehe „Unterstütz 
ungen.“ 
U. 
Unterstützungen. Gesetz, die Aufbringung 
der Mittel zur Bewilligung von momentanen 
Unterstützungen für die gering besoldeten Be- 
diensteten betr. S. 9— 12. 
Inhalt: Ermächtigung zur Realisirung 
von 500,000 fl. aus dem durch das Finanz- 
gesetz vom 25. Juli 1850 s. 16 lit. f. ge- 
nehmigten Anlehenscredite per 5,000,000 fl. 
S. 9—17. 
Z. 
Jell= und Handels-Verhältnisse. Kö- 
nigliche Declaratlon, die Zoll= und Handels- 
Verhältnisse betr. S. 1 —8. 
Inhalt: l. Mutheilung der publicirten 
Verordnungen über Zoll= und Tarisegegen- 
stände, sowie der mit auswärtigen Staaten 
abgeschlossenen Verträge in Grenz-, Schiff- 
fahrte= Joll= und Handels-Angelegenheiten an 
die Kammern und die hicrauf erfolgte Aner- 
kennung bezüglich der ihren verfassungamäßi- 
gen Wirkungskreis berührenden Gegenstände 
durch Gesammtbeschluß. S. 3— 5. 
II. Genehmigung der Gesammtbeschlöse 
der Kammern in Ansehung der die Jollver: 
bältnisse für die Zukunft und die Durchführ- 
ung des mit dem Kaisecthume Oesterreich ver- 
einbarten Joll= und Münzkartels betreffenden 
PRostulate. S. 5—8.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.