II. Die Kommunalsteuerreform des Jahres 1903. 105
auch zunächst in mäßigem Umfang, von der Staatssteuerreform zu
erwarten, sofern die Inanspruchnahme der drei alten Realsteuern durch
den Staat um die Hälfte der bisherigen Staatssteuer ermäßigt wird und
hierdurch voraussichtlich in den kleinen Gemeinden wenigstens eine fernere
Mehrbelastung des Grund-, Gebäude= und Gewerbebesitzes hintangehalten
werden kann.
Die Annahme, daß der Gewinn der Gemeindesteuerreform hauptsächlich
den größeren Gemeinden zugutekomme, wird bestätigt durch die
wenigstens in den vorläufigen Ziffern bereits bekannten Steuerergebnisse
für die Stadt Stuttgartt. Ein Vergleich zwischen den Steuerbeträgen,
die in dem letzten Jahr vor Inkrafttreten der neuen Steuergesetze und
in dem Jahre nach dem Inkrafttreten derselben erhoben worden sind,
ergibt für den jetzigen Gemeindebezirk der Stadt Stuttgart? folgendes:
Rechnungsjahr Rechnungsjahr
Steuerart 1904 1905
NMkxk. % Mk.
I t
Direkte Steuern.
Umlage auf Grund, Gebäude und Gewerbe
5 084 0008 64,93 931 000 46,5
Kapital-, Dienst- und Berufseinkommensteueer
........ 787000 10,1 — —
Kapitalsteuer. ....... — —- 575000 6,8
Einkommensteeer – — 2 641 000 31,2
Wohnsteuer .. 21600012,8 111000 1,3
Zusammen 6087 000 77,87258 000 85,8
Indirekte Steuern.
Hundeabgaee — — 118 000 1,4
Fei üchsteuer . ....., 732000 9,4 — —
ier- und Gassteuer . 653 000 8,3 671 000 7,9
Zuschlag zur Liegens chafts-Umsatzsteuer 350 000 4.5 410 000 4,9
Zusammen 1 735 000 2,22 19000 14,2
Direkte und indirekte Steuern
insge samt. 7822000 1 100 8457 000 100
Die direkten Steuern haben sonach einen Mehrertrag, die indirekten
Steuern einen Minderertrag erbracht.
— —
1 Amts= und Anzeigeblatt der Stadt Stuttgart, 1907. Nr. 14.
2 Je einschließlich der am 1. April 1905 eingemeindeten Orte Cannstatt,
Untertürkheim und Wangen.
* Einschließlich Amtskörperschaftssteuer.
Einschließlich der Warenhaussteuer.
Der Mehrertrag an direkten