106 Die Kommunalbesteuerung in Württemberg.
Steuern in dem ersten, unter die Herrschaft der neuen Gemeindesteuergesetzgebung
fallenden Erhebungsjahr 1905 berechnet sich gegenüber dem
vorhergehenden Jahr zu 1 171 000 Mk., der hauptsächlich durch den
Wegfall der Fleischabgabe verursachte Minderertrag an indirekten Steuern
zu 536 000 Mk. Nach Abzug dieses Minderertrags verbleibt noch ein
Mehrertrag von 635 000 Mk. Diese ansehnliche Mehrleistung ist ganz
wesentlich verursacht durch die Anderung des Steuerrechts, daneben
allerdings auch, jedoch jedenfalls zu einem nur mäßigen Betrage, durch
das Wachstum der Stadt und den Aufschwung von Handel und Gewerbe.
Eine weitere günstige Wirkung der Gemeindesteuerrreform auf den Haushalt
der Stadt Stuttgart ist neben der Steigerung des Steuerertrags
die gerechtere Verteilung der Gemeindesteuerlast, was daraus
hervorgeht, daß die Gemeindeeinkommensteuer, welche die Steuerpflichtigen
nach ihrer Leistungsfähigkeit erfaßt, einen ganz wesentlichen Teil der direkten
Steuern, nämlich mehr als ½ (36,4 /%) aufbringt. Dem steht gegenüber
eine beträchtliche Ermäßigung der Umlage auf Grund, Gebäude und
Gewerbe, nämlich um mehr als 1 Million Mark; zu den direkten Gemeindesteuern
hat dieselbe im Jahre 1904, d. i. vor der Gemeindesteuerreform,
nahezu ?/10 (86,6 %) und zu den Gemeindesteuern überhaupt nahezu
/ (64,9 %) geliefert, dagegen im Jahre 1905, d. i. nach der Steuerreform,
zu den direkten Steuern nur noch stark die Hälfte (54 %), zu
den Steuern überhaupt nur annähernd die Hälfte (46,5 %). Die Ein
kommensteuer hat vor der Steuerreform als sog. Kapital-, Dienst= und
Berufseinkommensteuer 787000 Mk. = 10,1 % des gesamten Steuerertrags
geliefert, nach der Steuerreform als wirkliche Einkommensteuer
einschl. der Kapitalsteuer 3 216 000 Mk. = 38 %.
Im Zusammenhalt mit den Ergebnissen der Staatsbesteuerung läßt
sich ersehen, welches die Gesamtwirkung der Steuerreform auf den
Haushalt der Stadt Stuttgart in Hinsicht auf die direkten Staats= und
Gemeindesteuern ist (siehe die Tabelle S. 107).
Der Gesamtertrag an direkten Steuern ist in der Stadt Stuttgart
von 1904 auf 1905 um nahezu 3 Millionen Mark (2 688 000 Mk.)
gestiegen und zwar ist an diesem Mehraufbringen ausschließlich die Einkommensteuer
beteiligt. Im Jahre 1904 lieferte die Einkommensteuer
(alten Stils) 4 393 000 Mk., d. i. 36,9 % der gesamten direkten Steuern,
im Jahre 1905 dagegen betrug der Ertrag der Einkommensteuer (neuen
Stils) einschließlich Kapitalsteuer 9 558 000 Mk., d. i. nahezu /8 (65,5 %)
der direkten Steuern. Die Steuern auf Grund, Gebäude und Gewerbe
haben dagegen eine namhafte Ermäßigung erfahren; 1904 lieferten sie