— 44 —
87.
Entscheidung von Einsprüchen gegen die
Wähler liste.
Ueber Einsprüche gegen die Wählerliste (§8 5, 6 Abs. 2)
ist vom Wahlleiter (Wahlvorstande) mit tunlicher Beschleuni-
gung zu entscheiden. Wird der Einspruch für begründet erachtet,
so ist die Wählerliste entsprechend zu berichtigen. Die Entschei-
dung ist dem Beschwerdeführer vor dem Beginne der für die
Stimmabgabe gesetzten Frist (§ 13 Abs. 1) mitzuteilen; sie kann
nur mit einer Anfechtung der Wahl im ganzen angefochten
werden. 8
8.
Vorschlagslisten.) Listenvertreter.
Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel nach § 3 wähl-
bare Bewerber nennen, wie Ausschußmitglieder und Ersatz-
männer zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter
fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge
aufzuführen und nach Familien= und Vor= (Ruf-) Namen, Beruf
und Wohnort zu bezeichnen.
Die Vorschlagslisten müssen von mindestens drei Wahlbe-
rechtigten unterschrieben sein. Ist nicht einer der Unterzeichner
ausdrücklich als Vertreter der Vorschlagsliste bezeichnet, so
kann jeder Unterzeichneter als Listenvertreter angesehen wer-
den. Der Listenvertreter ist berechtigt und verpflichtet, dem
Wahlleiter (Wahlvorstande) die zur Beseitigung von Anstän-
den erforderlichen Erklärungen abzugeben. Unterzeichnet ein
Wähler mehr als eine Vorschlagsliste, so wird sein Name nur
auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den
übrigen Listen gestrichen. Sind mehrere Vorschlagslisten, die
von demselben Wahlberechtigten unterzeichnet sind, gleichzeitig
eingereicht, so gilt die Unterschrift auf derjenigen Liste, welche
der Unterzeichner binnen einer ihm gesetzten Frist von
höchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unter-
zeichner, so entscheidet das Los. Weist eine Vorschlagsliste in-
solge der Streichung nicht mehr die vorgeschriebene Zahl von
Unterschriften auf, so ist dem Listenvertreter die Beschaffung
der fehlenden Unterschriften binnen einer ihm zu setzenden
*) Ein Muster für die Vorschlagsliste im Anhang unter
Nr. 3 abgedruckt. schlagslis hang