Full text: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

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87. 
Entscheidung von Einsprüchen gegen die 
Wähler liste. 
Ueber Einsprüche gegen die Wählerliste (§8 5, 6 Abs. 2) 
ist vom Wahlleiter (Wahlvorstande) mit tunlicher Beschleuni- 
gung zu entscheiden. Wird der Einspruch für begründet erachtet, 
so ist die Wählerliste entsprechend zu berichtigen. Die Entschei- 
dung ist dem Beschwerdeführer vor dem Beginne der für die 
Stimmabgabe gesetzten Frist (§ 13 Abs. 1) mitzuteilen; sie kann 
nur mit einer Anfechtung der Wahl im ganzen angefochten 
werden. 8 
8. 
Vorschlagslisten.) Listenvertreter. 
Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel nach § 3 wähl- 
bare Bewerber nennen, wie Ausschußmitglieder und Ersatz- 
männer zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter 
fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge 
aufzuführen und nach Familien= und Vor= (Ruf-) Namen, Beruf 
und Wohnort zu bezeichnen. 
Die Vorschlagslisten müssen von mindestens drei Wahlbe- 
rechtigten unterschrieben sein. Ist nicht einer der Unterzeichner 
ausdrücklich als Vertreter der Vorschlagsliste bezeichnet, so 
kann jeder Unterzeichneter als Listenvertreter angesehen wer- 
den. Der Listenvertreter ist berechtigt und verpflichtet, dem 
Wahlleiter (Wahlvorstande) die zur Beseitigung von Anstän- 
den erforderlichen Erklärungen abzugeben. Unterzeichnet ein 
Wähler mehr als eine Vorschlagsliste, so wird sein Name nur 
auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den 
übrigen Listen gestrichen. Sind mehrere Vorschlagslisten, die 
von demselben Wahlberechtigten unterzeichnet sind, gleichzeitig 
eingereicht, so gilt die Unterschrift auf derjenigen Liste, welche 
der Unterzeichner binnen einer ihm gesetzten Frist von 
höchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unter- 
zeichner, so entscheidet das Los. Weist eine Vorschlagsliste in- 
solge der Streichung nicht mehr die vorgeschriebene Zahl von 
Unterschriften auf, so ist dem Listenvertreter die Beschaffung 
der fehlenden Unterschriften binnen einer ihm zu setzenden 
*) Ein Muster für die Vorschlagsliste im Anhang unter 
Nr. 3 abgedruckt. schlagslis hang
	        
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