IV
Datum
des
Gesetzes.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inh a l t.
des Gesetzes.
Seite.
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29. Febr.
13. März
29. Febr.
17. März
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2. Juli
13. März
säkularisirten geistlichen Güter in Schlefien,
während der Dauer der Haupt-Kommissison
zur Aufhebung der Schlesischen Klöster und
Stifter
Erklärung, die mit dem Herzogiich- Sachsen-Coburgschen
Ministerio verabredete Iteizũgigkeit
betreffend
Deklaration des 8. IX. des Edikts vom Oten Okttober
1807., die Familien= und Fideitommiß-Stiftungen
betrefend.
Deklaration des §. 6. des Ediktes vom 13. Dezember
1811., die Einschmelzung und Umprägung
der Scheidemünze in Kourant betreffend
Königlicher Befehl wegen nicht mehr statt findenden
Mitveräußerung der Jurisdiktion bei den
Domainen und geistlichen Gütern
Koniglicher Besehl, daß bei Verwandlung erkannter
Geldbußen in Leibesstrafen letztere
nicht über zehnjährigen Verlust der FIreidei
ausgedehnt werden sollen
Allianz-Traktat zwischen Sr. Majestät dem Kösnige
von Preußen und Sr. Majestät dem Kaiser
der Franzosen, König von Italien 2c. ratifizirt
und in Kraft getreten am öten Nä
1812.
Königlicher Befehl in Betreff der Annehme der
Interimsscheine aus der inländischen Anleihe
von 11 Millionen vom Februar 1810. beim
Ankauf der Domainen und Forsten
Koniglicher Besehl wegen Ausschliefung der Mitglieder
der Provinzial-Domainen-Verwaltungen
von Erwerbung der Domainen-Grundstücke
ihrer Provinz
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