Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

IV

 

Datum
des

Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

Inh  a  l  t.

des  Gesetzes.


Seite.

 

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29.  Febr.

13.  März

29.  Febr.

17.  März

13

2.  Juli

13.  März

 

 

säkularisirten  geistlichen  Güter  in  Schlefien,
während  der  Dauer  der  Haupt-Kommissison
zur  Aufhebung  der  Schlesischen  Klöster  und
Stifter

Erklärung,  die  mit  dem  Herzogiich-  Sachsen-Coburgschen
  Ministerio  verabredete  Iteizũgigkeit
  betreffend

Deklaration  des  8.  IX.  des  Edikts  vom  Oten  Okttober
  1807.,  die  Familien=  und  Fideitommiß-Stiftungen
  betrefend.

Deklaration  des  §.  6.  des  Ediktes  vom  13.  Dezember
  1811.,  die  Einschmelzung  und  Umprägung
  der  Scheidemünze  in  Kourant  betreffend

Königlicher  Befehl  wegen  nicht  mehr  statt  findenden
  Mitveräußerung  der  Jurisdiktion  bei  den
Domainen  und  geistlichen  Gütern

Koniglicher  Besehl,  daß  bei  Verwandlung  erkannter
  Geldbußen  in  Leibesstrafen  letztere
nicht  über  zehnjährigen  Verlust  der  FIreidei
ausgedehnt  werden  sollen

Allianz-Traktat  zwischen  Sr.  Majestät  dem  Kösnige
  von  Preußen  und  Sr.  Majestät  dem  Kaiser
  der  Franzosen,  König  von  Italien  2c.  ratifizirt
  und  in  Kraft  getreten  am  öten  Nä
1812.

Königlicher  Befehl  in  Betreff  der  Annehme  der
Interimsscheine  aus  der  inländischen  Anleihe
von  11  Millionen  vom  Februar  1810.  beim
Ankauf  der  Domainen  und  Forsten

Koniglicher  Besehl  wegen  Ausschliefung  der  Mitglieder
  der  Provinzial-Domainen-Verwaltungen
von  Erwerbung  der  Domainen-Grundstücke
ihrer  Provinz

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