Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Staaten 
  
  
  
  
No. 20. 
  
  
  
(No. 203.) Allerhochste Kabinetsordre vom 14ten August 1813., wegen Suspensson aller 
Erekutionen auf Kapital= und Zinsforderungen gegen Grundbesitzer. 
D. alle Gutsbesitzer und Grundeigenthümer durch außerordentliche und an- 
haltende Anstrengungen für die kräftige Fortsetzung des gegenwärtigen Kriegs 
beinahe von allen Mitteln entblößt werden, welche ihnen zur Befriedigung 
ihrer Gläubiger übrig bleiben, und sie demnach dem Staate größere Opfer 
bringen müssen als andere Staatsbürger; da die Ausgleichung dieser Lasten 
erst in der Folge geschehen kann, die drückende Lage der Gutsbesitzer aber 
eine augenblickliche Hülfe erheischt; so habe Ich beschlossen, vorläufig alle 
und jede erekutivische Maaßregeln gegen sämmtliche Gutsbesitzer und Grund- 
eigenthümer in Meinen Staaten während zwei Monate, wegen rückständiger 
Kapital= und Zinsforderungen, so wie insonderheit wegen rückständiger Ge- 
richtssporteln, zu suspendiren. Ich trage Ihnen auf, diese Meine Willens- 
meinung dem Justizminister und den betreffenden Justizbehörden bekannt 
zu machen, und fordere Sie auf, Mir vor Ablauf der gedachten Frist Vor- 
schläge zu einer Ausgleichung der Kriegslasten und zur Unterstützung der 
Gutsbesitzer und Grundbesitzer zur näheren Prüfung und Entscheidung vor- 
zulegen. 
Landeck, den 14. August 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
  
7—.9ff----— — 
  
Jahrgang 1813. 3 (No. 204.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 11ten Dezember 1813)
	        
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