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Es ist Uns keinesweges entgangen, welche nachtheilige Wirkungen die
Einführung eines gezwungenen Kourses der Tresorscheine auf die Gewerbe und
den Geldverkehr mit sich führt, sie werden aber durch die Beschränkung der
Emission auf 10 Millionen, und durch die Realisation im Laufe von 18 Jahre
so sehr vermindert, daß sie bei den übrigen Rücksichten, die zu dieser Maaßregel
veranlassen, nicht weiter erwogen werden können. Wir ertheilen zugleich den-
jenigen, die vom 1sten Januar d. J. an, durch Naturalleistungen für Unsere
Truppen noch besonders in Anspruch genommen worden, die Zusicherung, daß
sie deshalb nach den Sätzen der Verordnung vom 19ten Dezember v. J., und
wo diese nichts bestimmen, durch die auszugebenden Tresorscheine sofort nach
erfolgter Liquidation und Festsetzung befriedigt werden sollen.
Gegeben Potsdam, den 19ten Januar 1813.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Hardenberg.