Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

59 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— — No. 10. AA— 
  
  
(No. 171.) General-Pardon für alle Deserteurs und alle ohne Erlaubniß außer Lan- 
des gegangene oder wegen leichter Vergehungen entwichene Preußische 
Unterthanen, die sich bis zum 15ten Juni d. J. freiwillig wieder 
einfinden. Vom 12ten April 1813. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen rc. 2c. 
Auf erhaltene Anzeige Unserer Landesbehörden, daß mehrere Unserer 
Unterthanen während der letztern Kriegsunruhen ohne gesetzmäßige Ursache 
und ohne Unsere Erlaubniß sich außer Landes begeben haben, mehrere der- 
selben aber leichter Vergehungen wegen entwichen sind, wollen Wir, in 
Betracht der gegenwärkig eingetretenen Veränderung der politischen Verhält- 
nisse und zur Vertheidigung des Vaterlandes, welches alle ihm gehörigen 
Krafte aufruft, allen gedachten Unsern Unterthanen, die, es sey aus welcher 
Ursache es wolle, ohne Unsere Erlaubniß außer Landes gegangen, oder we- 
gen leichter Vergehungen, für welche durch die Gesetze, oder durch bereits 
ergangene richterliche Erkenntnisse, Einjahriger Verlust der Freiheit, oder 
geringere Strafe bestimmt ist, ausgetreten sind, desgleichen allen Deser- 
teurs einen 
General-Pardon 
hiermit dahin zusichern, daß wenn sich selbige binnen zwei Monaten und speä- 
testens bis zum 15ten Juni, bei der nächsten Ortsobrigkeit, die Deserteurs 
aber bei den Militairgouvernements, von welchen sie den Regimentern zu- 
gewiesen werden sollen, wieder einfinden, ihnen die gesetzlichen Strafen, sie 
mögen bereits durch richterlichen Ausspruch festgesetzt seyn oder nicht, er- 
lassen seyn, und sie in den Stand getreuer und strafloser Unterthanen wie- 
der hergestellt seyn sollen; wogegen alle diejenigen, welche in der bemerk- 
Jahrgang 1813. L ten 
(Ausgegeben zu Berlin den 22sten April 1813.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.