Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

Lieferungs-Schein  über  Thaler  Preußisch  Courant.
Dem  des  Kreises

Regierungs-Departements  wird  hiermit  anerkannt,
daß  aus  Lieferungsforderungen
  des  Jahres  1813.  und  des  Jahres  1814.  bis  Ende  Juni  die  Summe
von  Thalern  an  die  Staats-Kassen  zu  fordern  hat.  Die
Zahlung  wird  aus  dem,  zur  Tilgung  dieser  Forderung  bei  der  General-Staats-Kasse
  gebildeten  Fonds  von  Zwei  Millionen  Thaler  jährlich,  nach  Maaßgabe
der  Bestimmungen  des  Edikts  de  dato  Paris,  den  3ten  Juni  1814.  wegen
Vergutigung  der  Kriegsleistungen  hiermit  zugesichert.  Berlin,  den  ten

(I.  S.)  Der  Finanz-Minister.

eingetragen  sub.  fol.
-  No.
der  N.  J.