Lieferungs-Schein über Thaler Preußisch Courant.
Dem des Kreises
Regierungs-Departements wird hiermit anerkannt,
daß aus Lieferungsforderungen
des Jahres 1813. und des Jahres 1814. bis Ende Juni die Summe
von Thalern an die Staats-Kassen zu fordern hat. Die
Zahlung wird aus dem, zur Tilgung dieser Forderung bei der General-Staats-Kasse
gebildeten Fonds von Zwei Millionen Thaler jährlich, nach Maaßgabe
der Bestimmungen des Edikts de dato Paris, den 3ten Juni 1814. wegen
Vergutigung der Kriegsleistungen hiermit zugesichert. Berlin, den ten
(I. S.) Der Finanz-Minister.
eingetragen sub. fol.
- No.
der N. J.