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hen und niedern Collegiis, Gerichten, Fiskaͤlen und andern Offieianten auf
das strengste gehalten werde.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20sten Oktober 1798.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Schulenburg. Goldbeck. Haugwiz.