Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 13. —— 
  
(No. 431.) Verordnung wegen Einführung des Vlerundzwangigiährigen #akt des bisherta 
gen Elnundzwanzigiährigen Majorennitits = Termins lm Fürfkenthunr 
Erfurt und Amte Wanderslehen. Vonr isten Auzust 1877. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Thun kund und fuͤgen hiermit zu wissen: 
Wir haben bereits durch eine Kabinetsorder vom 23sten November 
I80o8. bestimmt, daß das vollendete Vier und zwanzigste Jahr als Anfang 
der Volljaͤhrigkeit in allen Unsern Staaten alcichfoͤrmig angenommen werden 
und dagegen kein etwa entgegenstehendes Provinzialrecht gelten solle. 
Das Patent vom oten September 1874. hat diese Vorschrift auch auf 
die wiedervereinigten Provinzen jenseits der Elbe erstreckt. Es ist Uns aber 
angezeigt worden, daß in dem Fürstenthum Erfurt und dem Amee Wanders- 
leben von den meisten Gerichten, nach dem daselbst vormals geltenden Pro- 
vinzialrecht, das vollendete Ein und zwanzigste Jahr als Zeitpunkt der Voll- 
jahrigkeit bis jetzt beibehalten worden ist. Da mun zu erwarten ist, daß 
hiernach manche Unserer Unterthanen ihre Verhälenisse geordnet, und Ein- 
richtungen getroffen haben werden, welche zu stören Wir Bedenken tragen; 
so verortnen Wir, nach eingeholtem Gutachten Unsers Sraatsraths, daß diese 
fortdauernde Beobachrung des vormals gültigen Provinzialrechts in den Be- 
zirken der vormundschaftlichen Gerichte des Fürstenthums Erfurt und des Amts 
Wandereleben, worin dieselbe Statt gefunden hat, bestätigt seyn und bleiben 
soll, für alle diejenigen Personen, welche vor dem Isten Jannar 1818. das 
Ein und zwanzigste Jahr zurückgelegt haben werden. Wir wollen und be- 
feblen aber, daß dieses abweichende Provinzialrecht vom Isten Januar 1818. 
Jabrgang 1817. Ee auch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.