Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— —n No. 2.— — 
  
(No. 508.) Durchmarsch= und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen Preußen und 
Braunschweig am 2 #sten Dezember 1817., und ratifizirt am 126#—# 
Januar 1818. 
J. Gemäßheit des Wunsches Seiner Majestät des Königs von Preußen und 
Sr. Koöniglichen Hoheit des Prinz Regenten des vereinigten Königreichs Groß- 
britannien und Irland, wie auch des Königreichs Hannover, in Ihrer Eigenschaft 
als Vormund Sr. Durchlaucht des minorennen Herzogs Carl Friedrich 
August Wilbelm von Braunschweig-Lüneburg, diejenigen Bestimmungen, 
welche die Einrichtung einer durch das Gebiet des Herzogthums Braunschweig 
führenden Militairstraße fär die Königlich -Preußischen Truppen néöthig macht, 
vermittelst gemeinschaftlicher Verahredungen festsetzen zu lassen; 
ist unter Vorbehalt Höchster Ratifikation von den zu diesem Geschäfte 
speziell kommirtirten und bevollmächtigten Unkerzeichneten, namentlich 
dem Freiherrn v. Wolzogen, 
Königl. Prengzischen Generalmajor, Riterr des Königl. Preuzischen Or- 
dens pour le merite, des Kaiserl. Russischen St. Annenordens Aster 
Klasse, des Großherzogl. Weimarschen weißen Falkenordens uster Klasse, 
Kommandeur des Kaiserl. Oesterreichischen St. Leopoldordens und Ritter 
des Königl. Baierschen Mar-Josephordens, und 
dem Freiherrn v. Ompteda, 
Koönigl. Größbritannisch-Hannsverschen Geheimen Rath, außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl. Preußischen Hofe, 
Ritter des Königl. Preußischen großen rothen Adlerordens und Komman- 
deur des Königl. Großbritannisch-Hannsverschen Guelphen-Ordens, 
Nachstehendes auf das Verbindlichste verabredet und abgeschlossen worden. 
&. I. Die Linie der Militairstraße, welche über Halberstadt und 
Hildesheim führt, berührt in den Herzogl. Braunschweigschen Landen den 
Haupt-Etappenort Wolfenbüttel, mit den unter solgenden Bestimmungen 
dazu gelegten Etappen-Bezirken: · 
Jahr-muss B 1) Für 
(Ausgegeben zu Berlin den 15ten Februar 1319.)
	        
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