Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die

Königlichen  Preußischen  Staaternr.

 

JNo.  4.—

 

(No.  §19.)  Uebereinkunft  wegen  einer  Hülfsmilitairstraße  für  die  Kbniglich-Preußischen
Truppen  durch  das  Fürstenthum  Lippe,  vom  k  1818.  ratiffzirt
  den  Sten  Oktober  1818.

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In  Gemäßheit  des  Wunsches  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Preußen  und
Ihrer  Durchlaucht  der  Fürstin-Regentin  zur  Lippe:  diejenigen  Bestimmungen,
welche  die  Königlich-Preußischer  Seits,  in  Rücksicht  auf  das  in  Frankreich  aufgestellte
  Observationskorps  und  die  Uncerhaltung  der  Verbindung  mit  den  verschiedenen
  Provinzen,  in  Antrag  gebrachte  und  Fürstlich-L'ppescher  Seits  zugestandene
Einrichtung  einer  Hülfsmilirairstraße  durch  das  Fürstenthum  Lippe  erbeischt,
vermittelst  gemeinschaftlicher  Verabredungen  feftsetzen  zu  lassen,  ist  unter  Vorbehalt
  beiderseitiger  Allerböchsten  Ratifkationen  von  den  zu  diesem  Geschäft
speziell  kommittirten  und  bevollmächtigten  Unterzeichneten,
dem  Fürstlich-Lippeschen  Regierungsrath  Petri  und
dem  Grafen  Carl  von  Wylich  und  Lottum,  Koöniglich-Preußischen
Staatsminister  und  Generallieutenant,  Rirker  des  Königlich-Preußischen
rothen  Adlerordens  erster  Klasse,  des  Verdienstordens  und  des  eisernen  Kreuzes
zweiter  Klasse,  des  Kaiserlich  =  Russischen  St.  Annenordens  erster  Klasse,
Kommandeur  des  Kaiserlich  -Oestreichischen  St.  Leopoldordens  und  des
Königlich  -Baierschen  Ordens  der  Batierschen  Krone,
Nachstehendes  auf  das  Verbindlichste  verabredet  und  abgeschlossen  worden.

I.  Festsetzung  der  Etappenlinie  durch  das  Fürstenthum  Lippe.

g.  I.  Es  sollen  nur  diejenigen  Königlich-Preußischen  Truppen,  welche
von  der  Armee  in  Frankreich  nach  Köln,  und  von  da  auf  Hameln,  oder  von
Magdeburg  auf  Paderborn,  oder  unmitrelbar  von  Paderborn  auf  Hameln
marschiren,  das  Fürstenthum  Lippe  passiren.

Jahrgang  1819.  K.  2.

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  1  4ten  März  1819.)