Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1820. (11)

— 168 — 
(No. 622.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 14ten September 1820., die einstweilige An- 
wendung des Allgemeinen Landrechts, 20sten Titels 2ten Theils, als 
Singular-Recht für den ganzen Militairstand betreffend. 
Jo bin mit der in Ihrem Berichte vom 29sten v. M. über das Strafmil= 
derungs-Gesuch des Eduard Büsgen ausgeführten Meinung: 
daß der 20ste Titel des 2ten Theils des Allgemeinen Landrechts, 
nachdem dasselbe durch das Patent vom 14ten März 1797. bei sämmt- 
lichen Militairgerichten eingeführt und in den Kriegsartikeln darauf 
Bezug genommen ist, als Singularrecht für den ganzen Militairstand, 
ohne Unterschied der Provinzen oder des temporairen Garnisonortes, 
so lange betrachtet werden muß, bis die Revision der Militairgesetze 
vollendet seyn wird, 
einverstanden, und will, daß danach verfahren werde, weshalb Ich auch die 
gegen den vormaligen Lieutenant Büsgen erkannte 5jahrige Zwangsarbeits- 
Strafe auf zweijährigen Festungsarrest herabsetze und Ihnen danach die wei- 
tere Verfügung und Bescheidung des Büsgen auf seine wieder beigefügte 
Vorstellung überlasse. 
Berlin, den 14ten September 1820. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Juflizminister von Kircheisen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.