2996 lll. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
erbschaftssteuer, sowie aus der Rente, die von Preußen an Hessen auf
Grund des Lotterievertrags vom 1%. Juni 1905 gezahlt wird. Der
hessische Fonds soll den hessischen Staatsbaushaltsetat von den
Schwankungen dieser Einnabmequellen und der ungedeckten Matrikularbeiträge
an das Reich möglichst unabbängig machen. Nach Erreichung
der vorgeschriebenen Höhe von 6 Mill. M. werden die weiteren Zuschüsse
an den Fonds ın erster Linie Eisenbahnzwecken dienstbar
gemacht.
Die vorhandenen Staatsbahnnetze werden durchweg nach dem gewerblichen
Grundsatze verwaltet, freilich mit ungleichem Erfolge. Das hängt
zum guten Teil mit den natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
zusammen, wenn auch die Art der Betriebsführung nicht ohne Einfluß
ist. Die Wirschaftlichkeit der Betriebsführung wird gewöhnlich beurteilt
nach dem „Betriebskoeffizienten“ oder Betriebskostenanteil, d. h.
nach dem Anteil der gesamten Betriebsausgaben an den Betriebseinnahmen.
Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß der Betriebskostenanteil
stark schwankt und von den wirtschaftlichen Verschiebungen unmittelbar
berührt wird. In Zeiten des Niederganges und des wirtschaftlichen
Tiefstandes pflegt der Betriebskostenanteil unter sonst gleichen Verhältnissen
zu steigen, bei Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
vermindert er sich in der Regel. Das erklärt sich aus den Verkehrseinschränkungen
in schlechten und der Verkehrszunahme ın guten Zeiten
und den dadurch hervorgerufenen Verschiebungen der Betriebseinnahme,
denen entsprechende Verschiebungen der Betriebsausgabe nicht sofort
folgen. Die Berechnungsweise des Betriebskostenanteils ist nicht überall
dieselbe, sodaß bei Vergleichen eine gewisse Vorsicht geboten ist. Im
allgemeinen zeigen die Privatbabnen geringere Betriebskostenanteile als
die Staatsbahnen, die aber ihrerseits wieder sehr von einander abweichen.
Für das größte Staatsbahnneiz, das preußisch-hessische, berechnet
der amtliche Bericht über die Ergebnisse des Betriebs dieser Bahnen 1910
den Betriebskostenanteil folgendermaßen:
1895 5602 1901 6356 1906 64,66
1896 5540 1902 6327 1907 69,68
1597 56,54 1903 61,72 1908 74,62
1898 8,88 1904 62,90 1909 68,99
1899 59,36 1905 62,64 1910 67,27
1900 61,02
lm ganzen tritt hier eine steigende Richtung zutage, die — soweit
sich erkennen läßt — in allen Ländern obwaltet. Der wohl durch die
damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklärende Sprung ım Jahre
1908 bedeutet keine dauernde Erhöhung. Nach der deutschen Eisenbabnstatistik
für 1910 steht auf den vollspurigen Bahnen dem preußi-