Full text : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VII. Band. Das Verkehrswesen (1_7)

2996  lll.  Abschnitt.  Der  Eisenbahnverkehr.

erbschaftssteuer,  sowie  aus  der  Rente,  die  von  Preußen  an  Hessen  auf
Grund  des  Lotterievertrags  vom  1%.  Juni  1905  gezahlt  wird.  Der
hessische  Fonds  soll  den  hessischen  Staatsbaushaltsetat  von  den
Schwankungen  dieser  Einnabmequellen  und  der  ungedeckten  Matrikularbeiträge
  an  das  Reich  möglichst  unabbängig  machen.  Nach  Erreichung
der  vorgeschriebenen  Höhe  von  6  Mill.  M.  werden  die  weiteren  Zuschüsse
  an  den  Fonds  ın  erster  Linie  Eisenbahnzwecken  dienstbar
gemacht.

Die  vorhandenen  Staatsbahnnetze  werden  durchweg  nach  dem  gewerblichen
  Grundsatze  verwaltet,  freilich  mit  ungleichem  Erfolge.  Das  hängt
zum  guten  Teil  mit  den  natürlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnissen
zusammen,  wenn  auch  die  Art  der  Betriebsführung  nicht  ohne  Einfluß
ist.  Die  Wirschaftlichkeit  der  Betriebsführung  wird  gewöhnlich  beurteilt
  nach  dem  „Betriebskoeffizienten“  oder  Betriebskostenanteil,  d.  h.
nach  dem  Anteil  der  gesamten  Betriebsausgaben  an  den  Betriebseinnahmen.
  Dabei  ist  aber  nicht  zu  übersehen,  daß  der  Betriebskostenanteil
stark  schwankt  und  von  den  wirtschaftlichen  Verschiebungen  unmittelbar
  berührt  wird.  In  Zeiten  des  Niederganges  und  des  wirtschaftlichen
Tiefstandes  pflegt  der  Betriebskostenanteil  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen
  zu  steigen,  bei  Besserung  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage
vermindert  er  sich  in  der  Regel.  Das  erklärt  sich  aus  den  Verkehrseinschränkungen
  in  schlechten  und  der  Verkehrszunahme  ın  guten  Zeiten
und  den  dadurch  hervorgerufenen  Verschiebungen  der  Betriebseinnahme,
denen  entsprechende  Verschiebungen  der  Betriebsausgabe  nicht  sofort
folgen.  Die  Berechnungsweise  des  Betriebskostenanteils  ist  nicht  überall
dieselbe,  sodaß  bei  Vergleichen  eine  gewisse  Vorsicht  geboten  ist.  Im
allgemeinen  zeigen  die  Privatbabnen  geringere  Betriebskostenanteile  als
die  Staatsbahnen,  die  aber  ihrerseits  wieder  sehr  von  einander  abweichen.

Für  das  größte  Staatsbahnneiz,  das  preußisch-hessische,  berechnet
der  amtliche  Bericht  über  die  Ergebnisse  des  Betriebs  dieser  Bahnen  1910
den  Betriebskostenanteil  folgendermaßen:

1895  5602  1901  6356  1906  64,66
1896  5540  1902  6327  1907  69,68
1597  56,54  1903  61,72  1908  74,62
1898  8,88  1904  62,90  1909  68,99
1899  59,36  1905  62,64  1910  67,27
1900  61,02
lm  ganzen  tritt  hier  eine  steigende  Richtung  zutage,  die  —  soweit

sich  erkennen  läßt  —  in  allen  Ländern  obwaltet.  Der  wohl  durch  die
damaligen  wirtschaftlichen  Verhältnisse  zu  erklärende  Sprung  ım  Jahre
1908  bedeutet  keine  dauernde  Erhöhung.  Nach  der  deutschen  Eisenbabnstatistik
  für  1910  steht  auf  den  vollspurigen  Bahnen  dem  preußi-