W Drittes Sachregister.
zen. 18. 143. — Entrichtung der Nachsteuer von selbigen in den westlichen Provinzen. 18. 144.
— whe, und nicht völlig fabrizirte Manufaktur-Waaren, deren gegenseltige freie Ein= und Ausfuhr
im Grenzverkehr mit den Niederlanden. 18. (Anhaug.) 95 — 98. — konfiszirte, deren Verwendung.
20. 32. — Bestimmungen derjenigen, mit welchen kein Umherziehen mehr statt finden kann. 20. 153.
— Ein-, Durch= und Ausfuhr-Abgaben von selbigen für die Jahre 1822— 24. 21. 165. seq.
Waarenführer, (. Frachtfuhrleutc.
Waarenlager, verdächtige, deren Revision. 18. 111. 144. — deren Einrichtung von Privatpersonen.
18. 119.
Waaren-Revisionen und Visitationen, Verfähren und Obliegenheiten der Steuerbeamten und Seeuecr=
pflichtigen bei selbigen. I8. 113. 114. 120. scq. 134. 144.
Waffen, Unterstützung der auf einishrige Dienstzeit eintretenden Militair-Freiwilligen mit selbigen. 20.#59.
— unentgeldliche Lieferung derselben an die Gendarmerie. 21. 14. — deren Gebrauch gegen Steuer-
beamte von Seiten der Steucrpflichtigen wird hart bestraft. 18. 136. seq. — derselben kann sich die
Gendarmerie bei Widersetzlichkeiten bedienen. 21. 6. 19.
Walkmühlen, f. Mühlemwerke.
rschau, ehemal. Großherzogthum, Konvention mit ußland wegen der in selblgem früher niederge-
legten Preußischen Kapitalien und wegen sonstiger Ansprüche an dasselbe. 19. 197. seq. — Vergüti-
hung für die in selbigem in den Jahren 180 und 1812 geleisicten Lieferungen, rcksichtlich der mit
Preußen wieder vercinigten Theile. 21. 99.
Wartegelder, deren Uebernahme rücksichtlich der vom Königreiche Sachsen abgetretenen Landestheile.
19. (Anhang.) 23.
Wassermühlen, Gewerbeskeuer-Entrichtung für den Betrieb mit selbigen. 20. 161.
Weberei und Wörkerei, Gewerbesteuer von selbigen. 20. 149.
Wechselbank-Geschäfte, Gewerbesicuer-Entrichtung von selbigen. 20. 148. 158.
Wechselrecht in der Stadt Naumburg, . jletztere.
Weel, Herrschaft, tritt Preußen an die Niederlande ab. 18. (Anhang.) 25.
Weichsel-Schiffbrücke, bei Kurzebrak, Jolltarif für die Passage über selbige. 19. 248.
Weiden, s. Hütungen.
Weine, in den westlichen Provinzen gewonnen, Verbrauchssteucr-Entrichtung von selbigen bei Versendun-
gen nach den östlichen Provinzen. 18. 68. 103. — Niederlage derselben auf Packhöfen. 18.116.—
— dürfen umherziehend nicht verkauft werden. 20. 153. — inländische, Steuer-Entrichtung von sel-
bigen. 19. 97. 100. 107. — Abändernde Bestlmmungen rücksichrlich der letztern. 20. 193. sed. —
Strafbestimmungen für Defraudationen der Steuer von denselben. 19. 114. — 20. 195.
Weinmost, (. Weinc.
Wesel, Stadt und deren Rayon, Gültigkeit der bis zum 1. Jan. 1815 erschienenen Französischen Gesetze
in selbigen. 20. 190.
Weser-Zölle, deren Erhebung als Kommunikatlons-Abgaben. 18. 68.
Westerburg, Horrschaft, tritt Prcußen an Nassou ab. 18. (Anhang.) 31.
Westphalen, Herzogthum, wird vom Großherzogthum Hessen an Preußen abgekreten. 18. (Anhang.)
47. 100. seq. — Kornvention über die finanziellen Ausgleichungen in demselben ibid. 138. seq. —
wegen der von der Brand-Sozictst in selbigem zu leistenden En'schädigungen für abgebrannte Gebäude.
18. 28. — Zoll= und Verbrauchssteuer-Tarif für selbges. 18. 07. 87. — Regultrung der gutsherrli-
chen und bäuerlichen Verhältnisse in selbigem. 20. 191. veg.
Westphalen, vormaliges Königreich, Gesetz über die guesherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse i
zu selbigem gehbrig gewesenen Landestheilen. 20. 169.
Westprcußen, Provinz, Joll= und Perbrauchssteuer-Tarif für selbige. 18. 67. 70. — Indultsver-
Hlngcrung f#r deren Pfandbriefe. 21. 213. — Abtragung der Zinsrückstände von selbigen. 21. 211.
— die mit selbiger vereinigten Distrikte des Culm= und Michelauschen Kreises und der Stadt Thorn
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