Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 3. — 
  
No. 989.) Allerhschste Kabinetborder vom 1 gten Januar 1826., wegen Wiederherstellung 
der MWelsrechte in den um linken. Rheinufer. belegenen Preußischen Provinzen. 
A## den Bericht und nach dem Antrage des Staatsministeriums, werordne Ich 
hierdurch: daß die Gesetze der vormaligen Französischen Regierung, welche die 
Titel, Pradikate und Wappen des Adels abgeschafft haben, in den zur Preußi- 
schen Monarchie gehörenden Provinzen am linken Rheinufer, außer Kraft treten 
und die Familien, welche sie zu führen vor der Abschaffung berechtigt gewesen 
sind, darin wieder hergestellt seyn sollen. Ihnen, dem Minisier der Angele- 
genheiten Meines Hauses, trage Ich auf, wegen Ausführung dieser Anord- 
nung, die durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ist, 
und wegen Verhütung etwaniger Mißbräuche, die erforderlichen Einleitungen zu 
kreffen. 
Berlin, den 18ten Januar 1826. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministeriut 
Jahrgang 1820. No. 3. — (do. D (No. 990.)
	        
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