Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
SJNao. 10. — 
  
(No. 10 f.4.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 1 ##ten Juni 1826., betreffend die nähern Be- 
stimmungen in Beziehung auf die V#. 3. und 5. des Gewerbesteuer-Gesetzes 
vom Josten Mai 1820., wegen der Gewerbesteuer vom Handel, im- 
gleichen wegen Modifikation der 99. 21 — 24. des Regulativs vom 2 sten 
April 1824., Über den Gewerbebetrieb im Umherziehen. 
D. Gesetz über die Gewerbestener vom 30sien Mai 1820. enthält keine 
Bestimmungen, aus denen die Befreiung des Gewerbes der Apotheker, der 
Mandleiher und der Kommissionaire von der Entrichtung der Steuer hergeleitet 
werden kann, weshalb es dieserhalb einer besonderen Deklaration des Gesetes 
nicht bedarf. Da Ich jedoch aus dem Berichte des Staatsministeriums vom 
19ten v. M. entnehme, daß bei der Ausführung der gesetzlichen Vorschriften 
nicht gleichförmig verfahren wird; so setze Ich, zur Beseitigung aller Zweifel der 
Behörden, hierdurch fest: 
1) Der Gewerbesteuer vom Handel, §&. 3. des Gesetzes, sind die Apotheker 
unterworfen, sie mögen sich auf den Verkauf von Arzneimitteln beschrän- 
ken, oder daneben andere Waaren führen. 
2) Zu den nach #§. 5. des Gesetzes der Steuer vom Handel unterliegenden 
Gewerbtreibenden gehören die Pfandleiher und die nicht bei der Kauf- 
mannschaft angestellten Mäkler, Agenten und Kommissionaire, die aus 
der Vermittelung und Unterhandlung nicht-kaufmännischer Geschäfte ein 
Gewerbe machen. 
Hiernächst genehmige Ich die in Amrag gebrachte Modiskkation des Re- 
gulativs über den Gewerbebetrieb im Umherziehen vom 28sten April 1824. 
. 21 — 24. dahin: daß die Gewerbescheine für den ganzen Umfang der 
Monarchie, die Grenz-Zollbezirke nicht ausgenommen, gültig C(§. 21.), auch 
den übrigen Beschränkungen (W. 22 — 21.) nicht unterworfen seyn sollen, 
wenn die Inhaber zu solchen Kaufleuten, deren Gehülfen und reisenden Dienern 
gehbren, denen der Gewerbeschein ertheilt ist, um im Umherreisen Waarenbe- 
Pellungen zu suchen oder Waaren zu erstehen, die sie selbst, zum Behuf d%% 
Jabrgang 1826. No. 10. — (No. 1014 —1016,) M 
(Ausgegeben zu Berlin den Aten August 1876.)
	        
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