Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 58. (58e)

XIV  Systematisches  Reglster.

§  247  Abs.  2  Ziff.  1.  Zulässigkeit  des  Rechtswegs.  Einrede
  der  Unzulässigkeit  desselben.  Begriff  der  Ekoilproceßsache.
Einrede  des  Dellagien  aus  dem  lsemiuf#ehen  Recht.

259.  Bel  Prüfung  der  Geubtusisech  b  ächen
ist  das  Proceßgericht  an  die  für  den  Regelfall  des  vollen  Beweises
gegebenen  Formvorschriften  und  namehulich  nicht  an  diejenigen
dieses  Paragraphen  gebunden.  209.

§  276.  Die  Existenz  oder  die  fortdauernde  Verbindlichkeit
des  Vertrags  kann  nicht  zum  Gegenstand  der  Vorabentscheidung
im  Sinne  dicses  Paragraphen  gemacht  werden,  wenn  auch  der
Inhalt  des  Vertrags  und  die  daraus  für  die  Contrahenten  sich
ergebenden  Rechte  und  Pflichten  streitig  sind  und  nach  der  Entscheidung
  streitig  bleiben.  369.

§  348,  350,  356,  358.  Zur  Anwendung  dieser  Paragraphen.
nmleen  der  Seeidigu  der  Zeugen  im  Falle  des  §  350

iff.  1  der

858  356,  259.  *„  der  Richter  die  Aussagen  solcher  Zeugen,
deren  Beelbigung  durch  die  Civilproceßordnung  vorgeschrieben
ist,  selner  Ueberzeugung  zu  Grunde  legen,  wenn  die  Beeidigung
unterblieben  ist?  Verzicht  auf  Beeidigung  der  Zeugen.  Annahme
des  Verzichts  unzulässig,  wenn  die  Beeidigung  der  Zeugen  in
Folge  dm  Gerichtsbeschlusses  unterblieben  ist.

.  2.  Zustellung  der  Rechtsmittelschrift  1#  den  bei
Gelegenheit  kitt  früher  in  demselben  Processe  eingelegten  Rechtsmittels
  von  dem  Gegner  für  die  gleiche  Rechtsmitiellnstanz  bestellten
  Proceßbevollmächtigten.  344.

§5  624.  Zur  Lehre  von  der  Entmündigung.  225.

§5  690.  Ausschließlicher  Gerichtsstand  dieses  Paragraphen  für
die  Anfechtunn  der  von  elnem  Glänbiger  erwirkten  Pfändung  von
Selte  des  Konkursverwalters.  321.

5804.  Zuständigkeit  zur  Entscheidung  über  den  Widerspruch
gegen  eine  beim  Landgerichle  nachgesuchte,  erst  im  Beschwerdewege
durch  Beschluß  des  Oberlandesgerichts  angcordnete  einstweilige
Verfügung.  250.

B.  Konkursordnung  für  das  Deutsche  Reich.

8  17.  Schadensersapanspruch  des  Vermiethers,  welchem  nach
ansgebrochenem  Konkurse  des  Micthers  vom  Konkursverwalter
auf  Grund  dieses  Paragraphen  Lekündigt  wird.  89.

22  ff.  Anfechtung  einer  von  dem  Ceneiuschunner“  zu
Gunsten  feiner  Ehejrau  abgeschlossenen  Lebensversicherung.  149

*  210  Zi  Zum  Thatbestande  dieser  Vorschrift  ist  der
Nache  eines  criminellen  Verschuldens  nicht  erforderlich.  Begebung
  von  Blancoaccepten.  205.

C.  Bayerisches  Notariatsgesetz.
Notarlatsgesetz  nebst  Instruktion  von  Dr.  H.  Rehm.  272.

Materlalien  zur  Auslegung  des  Notarlatsgesetzes  von  K.
Fr.  Enderlein.  272.